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In mehreren Wahlkreisen droht Wiederholung der Bundestagswahl

Archivmeldung vom 27.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /SB

Vier Monate nach der Bundestagswahl haben sich beim sogenannten Wahlprüfungsausschuss des Bundestages 2.100 Einsprüche gegen die Bundestagswahl angesammelt. Das berichtet das Magazin "Business Insider" unter Berufung auf "Ausschusskreise".

Die Zahl ist ein historischer Rekord. Üblich waren in der Vergangenheit zwischen 80 und 300 Klagen, einzig 1994 gab es einen deutlichen Ausreißer mit 1.450 Einsprüchen. Die meisten Eingaben gegen die Wahl kamen demnach aus Berlin. Das Chaos bei der Durchführung der Bundestagswahl in der Hauptstadt sorgte vor vier Monaten deutschlandweit für Empörung: In dutzenden Wahllokalen in der Hauptstadt kam es zu zahlreichen Problemen, unter anderem zu unzumutbaren Warteschlangen, fehlenden Stimmzetteln und kurzfristigen Wahllokal-Verlegungen.

In der Folge musste nicht nur Landes-Wahlleiterin Petra Michaelis zurücktreten, Bundeswahlleiter Georg Thiel legte sogar selbst beim Bundestag Einspruch gegen den Wahlausgang in mehreren Bezirken ein. Die Wahlausschuss-Mitglieder, neun Bundestagsabgeordnete, müssen nun prüfen, ob tatsächlich ein Wahlfehler vorlag, der das Bundeswahlgesetz, die Bundeswahlordnung oder die Verfassung verletzt hat. Oder ob der angezeigte Wahlfehler Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Bundestag hat.

Es müsste also ein sogenannter mandatsrelevanter Wahlfehler vorliegen. Während die damalige Landes-Wahlleiterin Michaelis dies in einem Geheim-Bericht an Bundeswahlleiter Thiel verneinte, sieht dieser jedoch in seinem Einspruch an den Bundestag die Möglichkeit dazu in mehreren Berliner Wahlkreisen. Das beträfe mehrere Zehntausend Berliner. Sollte der Ausschuss dem folgen, könnte die Wahl in diesen Bezirken wiederholt werden. Das müsste dann aber der gesamte Bundestag mit einfacher Mehrheit auf Basis einer entsprechenden Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses beschließen, schreibt "Business Insider".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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