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Thüringer Verfassungsschutz-Chef: Keine Veranlassung für AfD-Überwachung

Archivmeldung vom 20.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, sieht keiner Veranlassung für eine Überwachung der AfD. In Bezug auf die Gesamtpartei lägen seiner Behörde "derzeit keine für eine nachrichtendienstliche Beobachtung ausreichenden Anhaltspunkte" vor: "Die Partei ist meiner Ansicht nach aktuell kein Fall für den Verfassungsschutz, sondern für die zivilgesellschaftliche und politische Diskussion und Auseinandersetzung", sagte Kramer dem "Handelsblatt".

Mit Blick den umstrittenen Vorsitzenden der Thüringer AfD Björn Höcke erklärte Kramer, dass Äußerungen von Einzelfunktionären einer Partei darauf hin geprüft würden, ob sie der Gesamtorganisation zuzurechnen seien. "Hierbei ist regelmäßig auch die Reaktion zum Beispiel einer Parteiführung auf entsprechende Einzeläußerungen zu berücksichtigen", sagte der frühere Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland. Dessen ungeachtet wies Kramer darauf hin, dass die AfD als Partei einen "besonderen Schutz" durch die Verfassung genieße. Aktuell werde sie zudem auch "weder als extremistisch noch als Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung eingeschätzt".

"Wir schauen uns Informationen aus offenen Quellen aber insbesondere dahingehend an, ob und gegebenenfalls wie die AfD und ihre Veranstaltungen von Rechtsextremen unterwandert werden", fügte der Verfassungsschutzchef hinzu.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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