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Streit um Birthler-Äußerung über Gysi im ZDF: Etappensieg für Gysi, gerichtliche Auseinandersetzung geht weiter

Archivmeldung vom 04.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Landgericht Hamburg hat im Hauptsacheverfahren durch Urteil vom heutigen Tage dem ZDF untersagt, durch die im "heute-journal" vom 22.05.2008 erfolgte Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, Gysi habe "wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet".

Damit hat das Landgericht Hamburg kein grundsätzliches Verbreitungsverbot im Hinblick auf die streitige Äußerung von Frau Birthler verhängt, sondern den Verbotstenor ausschließlich auf die konkrete Darstellungsform in der Sendung "heute-journal" vom 22.05.2008 beschränkt. Der weitergehende Klageantrag von Gregor Gysi, dem ZDF generell die Verbreitung der Äußerung von Frau Birthler zu untersagen, ist abgewiesen worden. Gysi ist insoweit teilunterlegen, was auch in der Kostenentscheidung zum Ausdruck kommt.

Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler, äußerte sich am 22.05.2008 im "heute-journal" des ZDF im Zusammenhang mit einem Dokument aus ihrer Behörde zu Dr. Gregor Gysi. Dieser habe als Anwalt in der DDR über den Regime-Kritiker Robert Hagemann "wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet". Nachdem Gregor Gysi hiergegen gerichtlich vorging, streiten er und das ZDF in den zwischenzeitlich parallel verlaufenden gerichtlichen Eilverfahren und Hauptsacheverfahren über die Zulässigkeit der Verbreitung der Birthler-Äußerung. Das ZDF wird gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

Hendrik Thalheim: Landgericht Hamburg gibt Gysi im Kern recht

Zum Urteil des Landgerichts Hamburg, das dem ZDF untersagt hat, den Eindruck zu erwecken, Gregor Gysi habe mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet, erklärt der Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Hendrik Thalheim:

Das Landgericht Hamburg hat mit seinem heutigen Urteil in der Hauptsache im Kern den Anträgen von Gregor Gysi entsprochen. Dem ZDF ist untersagt worden, den Verdacht zu verbreiten, dass er an die Staatssicherheit berichtet habe. ¾ der Kosten des Verfahrens muss das ZDF tragen. Diese Entscheidung des Landgerichts entspricht seiner vorher erlassenen einstweiligen Verfügung.

Gegen diese einstweilige Verfügung laufen noch die Berufungen, über die das Hanseatische Oberlandesgericht am 8. September 2009 verhandeln und wohl auch entscheiden wird. Gregor Gysi ist optimistisch, dass sein etwas weitergehender Antrag, eine die Birthler-Äußerung gegen ihn bestätigende Verbreitung  zu untersagen, beim OLG Erfolg haben wird.

Da das ZDF nun auch Berufung gegen das Urteil des Landgerichts in der Hauptsache angekündigt hat, wird auch in diesem Verfahren die letzte Entscheidung das OLG treffen.

Das ZDF muss einfach begreifen, dass eine üble Nachrede eine Straftat ist und nicht verbreitet werden darf. Eine solche Verbreitung stärkt auch nicht die Pressefreiheit, sondern  ist nur ein schwerwiegender Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Gregor Gysi war niemals IM, hat nie für die Staatssicherheit gearbeitet und musste sogar hinnehmen, dass von 1984 bis zum Ende der Tätigkeit der Staatssicherheit gegen ihn eine Operative Personenkontrolle lief. Mal sehen, was heute "heute" dazu sagt.

Quelle: ZDF / Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

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