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Getrennte Väter wollen ihre Kinder betreuen - Politik behindert zeitgemäße Regelungen für Trennungsfamilien

Archivmeldung vom 22.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Vater und Sohn, Kooperation, Gemeinsam, Generation (Symbolbild)
Vater und Sohn, Kooperation, Gemeinsam, Generation (Symbolbild)

Bild: Petra Bork / pixelio.de

"Heutige junge Mütter und Väter teilen sich selbstverständlich und partnerschaftlich die Betreuungsverantwortung für ihre Kinder", stellt Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) fest, schränkt aber ein: "Partnerschaftlichkeit endet jedoch oft im Falle von Trennung und Scheidung. Das deutsche Familienrecht erschwert diesen Ansatz ganz erheblich." Es gelte nach wie vor die Vorgabe aus den 50er Jahren "Einer betreut - der andere bezahlt."

Dabei teilen sich bereits jetzt schon 15 % der Trennungsfamilien gleichberechtigt die Betreuung ihrer Kinder - im sogenannten Wechselmodell. Die Hälfte der Trennungseltern kann sich nach den Ergebnissen der Allensbach-Studie von 2017 diese Betreuungsform vorstellen, dabei ist vielen Eltern das Wechselmodell noch gar nicht bekannt.

Kritisch sehen Väterorganisationen den Umgang der Politik mit dem Reformbedarf. Zwar räumt die Bundesregierung die Tatsache ein, dass das Familienrecht noch aus den 50er Jahren stammt und reformbedürftig ist. Zu Beratungen über Änderungen werden jedoch authentische Vertreter der Betroffenen (Mütter- und Väterverbände) nicht geladen. Deren primäre Bedürfnisse bleiben außen vor.

Gehör finden jedoch die sekundären Bedürfnisse der gerichtsnahen Professionen, kritisiert die IG-JMV. Die Mitglieder der Expertenkommission des Bundesjustizministeriums rekrutierten sich ausschließlich aus diesem Bereich, ebenso die geladenen Experten in der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages für November 2018.

Gleiches gilt für die zuletzt vorgenommenen Änderungen im Familienrecht aus dem Jahre 2009. Zu deren Evaluation wurden zwar knapp 2000 Personen befragt - jedoch stammen auch diese ausnahmslos aus dem Bereich der gerichtsnahen Professionen. "Eine Evaluation ohne Befragung der Betroffenen ist jedoch unsinnig", so Riedmeier.

Besonders kritisch sieht die IG-JMV die Argumentation vieler Lobbyisten (m/w) über das "Kindeswohl". Dieser Begriff sei weder in einem wissenschaftlichen noch einem juristischen Sinne definiert. Bei gerichtlichen Verfahren werde er als Vorwand für die Interessen Erwachsener - meist der Mütter - benützt. "Über das Kindeswohl zu argumentieren, ist schwammig, höchst subjektiv und daher zu vermeiden, solange es keine wissenschaftlich fundierten Standards gibt." rät die IG-JMV.

Die Lösung für die zukünftige Betreuung der Kinder in Nachtrennungsfamilien kann nicht in verpflichtend vorgeschriebenen Betreuungsmodellen liegen - weder im Residenz- noch im Wechselmodell. Anstelle dessen benötigen junge Nachtrennungsfamilien dynamische und individuelle Regelungen unter den Vorgaben Gleichberechtigung und Gleichbehandlung für getrennte Mütter und Väter. Wichtig ist dabei der Blick auf die jeweilige Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit.

Die IG-JMV fordert dazu die Einrichtung einer Enquete-Kommission im Bundesjustizministerium unter Teilnahme von Betroffenenvertretern - authentischer Mütter- und Väterverbände.

Forum Soziale Inklusion e.V. *www.forum-social-inclusion.eu Manndat e.V. *www.manndat.de Trennungsväter e.V. *www.trennungsvaeter.de Väteraufbruch für Kinder Köln e.V. *www.vafk-koeln.de

Quelle: Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG JMV) (ots)

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