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Seehofer lehnt Bleiberecht für Flüchtlinge mit Job ab - auch keine Stichtagsregelung

Archivmeldung vom 06.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ja? Nein? Zufällige Meinung? (Symbolbild)
Ja? Nein? Zufällige Meinung? (Symbolbild)

Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Nach dem Willen von Innenminister Horst Seehofer (CSU) soll das geplante Fachkräftezuwanderungsgesetz Flüchtlingen mit Job keine neue Bleibeperspektive geben. Er lehnt sowohl den sogenannten Spurwechsel wie auch eine Stichtagsregelung ab. "Wer Asyl beantragt und ein Bleiberecht bekommt, ist arbeitsberechtigt. Wer Asyl beantragt und eine Ablehnung erhält, ist ausreisepflichtig. Diesen Grundsatz wollen wir nicht verändern", sagte Seehofer der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"Wenn wir denjenigen ein Bleiberecht geben, die eine Arbeit aufnehmen, dann können wir uns das ganze Asylverfahren schenken", betonte der Innenminister. Seehofer will sich auch nicht darauf einlassen, einem Teil der Flüchtlinge, die bereits heute in Arbeit sind, über einen Stichtag ein Bleiberecht zu geben. "Solange wir das Migrationsthema nicht gelöst haben und eine Stichtagsregelung schaffen, erzeugen wir einen Pull-Faktor. Wir locken noch mehr Menschen an, die in Deutschland kein Bleiberecht bekommen können." Eine Stichtagsregelung nennt der Innenminister "lebensfremd". Das halte niemand durch. "Sie können nicht sagen, dass jemand, der am 1. Januar gekommen ist, bleiben darf, und derjenige, der einen Tag später da war, gehen muss." Eine Stichtagsregelung schaffe eine Amnestie für die gesamte Vergangenheit.

Damit droht um das Fachkräftezuwanderungsgesetz ein neuer Streit in der Koalition. Die SPD besteht auf ein Bleiberecht für Flüchtlinge, die in den Arbeitsmarkt gut integriert sind.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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