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Asylrecht: Union warnt vor Aushebelung der deutschen Drittstaatenregelung

Archivmeldung vom 30.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hans-Peter Uhl Bild: CDU
Hans-Peter Uhl Bild: CDU

Innenpolitiker von CDU und CSU haben die Europäische Kommission vor einer geplanten Liberalisierung des Asylrechts und einer Aushebelung der deutschen Drittstaatenregelung gewarnt, der zufolge hierzulande kein politisch Verfolgter Asyl beantragen kann, der sich zuvor in einem sicheren Drittstaat aufgehalten hat. Das berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung".

Nach Angaben der Unionspolitiker arbeitet die Kommission an Neufassungen der Asylverfahrensrichtlinie und der Asylanerkennungsrichtlinie mit entsprechenden Auswirkungen auf die Mitgliedsländer. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), sagte dem Blatt mit Blick auf das mögliche Ende der Drittstaatenregelung: "Das ist der Kern unserer Besorgnis." Der CDU-Innenexperte Reinhard Grindel erklärte: "Wenn das kommt, heißt das, dass Italiener, Griechen oder Spanier Flüchtlinge wieder durchwinken, weil sie nicht davon ausgehen müssen, dass wir Leute ohne Rechtsbehelf aus einem sicheren Drittstaat zurückschicken können. Sie sollen künftig sogar noch drei Folgeanträge stellen können - und dies selbst dann, wenn sie zwischenzeitlich untergetaucht waren. Das sind abenteuerliche Vorstellungen." Sie bedeuteten das Aus für die Grundgesetzänderung von 1993, die die Drittstaatenregelung beinhaltete. Unabhängig von den Plänen seien die Asylbewerberzahlen in den vergangenen Monaten schon wieder deutlich gestiegen, so Grindel. die Aus einem Brief der CSU-Europaabgeordneten Monika Hohlmeier an Innenpolitiker in Bund und Ländern geht hervor, dass Asylbewerber nach den Kommissions-Plänen schon dann nicht mehr zurückgeschickt werden könnten, wenn der Herkunftsstaat nicht in der Lage ist, sie vor Verfolgung zu schützen; bisher muss eine individuelle Verfolgung nachgewiesen werden. Die Rückführung eines politischen Flüchtlings soll zudem dann nicht möglich sein, wenn keine politische Verfolgung festgestellt wurde, der Flüchtling aber in Deutschland nachträglich Gründe für eine Verfolgung schafft, in dem er etwa gegen die politische Führung seines Heimatlandes protestiert. Zu guter Letzt sollen Asylbewerber fortan Zugang zum Arbeitsmarkt und allen sozialen Leistungen haben. Auch soll der Kreis der Familienangehörigen, den sie nachholen können, erweitert werden. Hohlmeier warnt in dem Brief nicht zuletzt mit Blick auf die Situation in der arabischen Welt vor einer Zunahme der Flüchtlingsströme und steigenden Kosten auch in Deutschland. Es handele sich um "Besorgnis erregende Entwicklungen", schreibt sie. Das Bundesinnenministerium ist nach Informationen der "Mitteldeutschen Zeitung" in die Vorgänge eingeschaltet. Der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder (CDU) hat die Aufgabe, sich um die Pläne und ihre Konsequenzen für Deutschland zu kümmern.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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