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Zeitung: Wissenschaftsfreiheitsgesetz soll deutsche Spitzenforschung konkurrenzfähig machen

Archivmeldung vom 02.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Annette Schavan Bild: Laurence Chaperon / CDU/CSU-Fraktion
Annette Schavan Bild: Laurence Chaperon / CDU/CSU-Fraktion

Um im internationalen Wissenschaftsbetrieb auch in Zukunft konkurrenzfähig mithalten zu können, müssten deutsche Forschungseinrichtungen unbürokratischer entscheiden, eigenverantwortlicher Spitzenkräfte bezahlen und haushalten sowie flexibler und zeitnaher als bisher entscheiden können. Damit begründet nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) ihren vorliegenden Entwurf des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes, dem das Bundeskabinett an diesem Mittwoch zustimmen soll.

Deutsche Wissenschaftseinrichtungen können demnach künftig mit Globalhaushalten vorhandene Mittel eigenverantwortlich und ohne zeitlichen Verfall einsetzen. Gehälter für in- und ausländische Spitzenkräfte sollen zukünftig durch frei einzuwerbende Drittmittel aus nicht-öffentlichen Quellen verhindern, dass der Trend zur Abwerbung deutscher Spitzenkräfte ins Ausland sich fortsetzt.

Den deutschen Spitzenforschungseinrichtungen soll es zukünftig erlaubt sein, ohne lange Genehmigungsfristen sich an nationalen und internationalen Projekten zu beteiligen und bei notwendigen Bauvorhaben sich im Bedarfsfall der Aufsicht und den Vorschriften der staatlich-bürokratischen deutschen Bauverwaltung zu entledigen. Einbezogen in den Geltungsbereich des neuen Gesetzes, das im schwarz-gelben Koalitionsvertrag angekündigt worden ist, sind die neun Spitzen-Wissenschaftseinrichtungen der Bundesrepublik. Dazu gehören unter anderem die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer- und die Max-Planck-Gesellschaft, Institutionen der Helmholtz- und der Leibniz-Gemeinschaft, die Leopoldina, das Berliner Wissenschaftskolleg und die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften.

"Um dieses Gesetz werden uns viele Experten in der Welt beneiden", sagte der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Michael Kretschmer gegenüber der Zeitung. Er verwies auf den mühsamen Prozess der Durchsetzung des Gesetzes durch Abbau traditioneller Ressortzuständigkeiten durch die Bundesforschungsministerin hin. "Der Widerstand in den Ressorts war gewaltig. Überall wurde ein Kontrollverlust befürchtet." Manchmal habe man bei den Forschungspolitikern den Eindruck gehabt, die Steigerung der Investitionen des Bundes in Wissenschaft und Forschung um 13 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode seien leichter zu organisieren gewesen, wie dieses Gesetz. Kretschmer forderte jetzt die Länder auf, sich an dem Beispiel des Bundes zu orientieren. "Der Bund gibt mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz eine Richtung vor, die auch für die Bundesländer Richtschnur sein sollte. Auch die Universitäten brauchen mehr Freiheiten." Gerade Wissenschaftler die aus dem Ausland nach Deutschland kämen, wären häufig frustriert über die kleinteilige Regelungsdichte. "Mehr Freiheit bedeutet aber auch zugleich mehr Verantwortung. Wir erwarten deshalb von der Wissenschaft ein stärkeres Controlling." Der sparsame und wirtschaftliche Einsatz öffentlicher Mittel bleibe gewährleistet, sagte der Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski gegenüber der Zeitung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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