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Hessen: Erhebliche Risiken im Corona-Etat

Archivmeldung vom 10.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Summe aller Schulden ist gleich der Summe aller Guthaben (Symbolbild)
Die Summe aller Schulden ist gleich der Summe aller Guthaben (Symbolbild)

Bild: dsindf / Eigenes Werk

Mit schwindelerregenden Summen jongliert die hessische Landesregierung, um die Folgen der Corona-Pandemie finanziell abzufedern. 12 Milliarden Euro sollen dafür in einem Sondervermögen für die nächsten drei Jahre zur Verfügung gestellt werden. Geld, das das Land Hessen sich leihen muss und nicht weiß, ob es das jemals wieder wird zurückzahlen können.

"Der geplante Corona-Etat des Landes Hessen birgt erhebliche Risiken", sagt der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt. "Und er wirft einige Fragen auf."

Warum 12 Milliarden Euro auf einen Schlag?

Die Summe entspricht beinahe einem Drittel eines normalen Landeshaushalts und würde den derzeitigen Schuldenberg von 40 Mrd. Euro deutlich erhöhen. "Das sind enorme Summen, die vom Land kaum zu erwirtschaften sein werden", mahnt Heini Schmitt. Die Regierung rechnet mit einer jährlichen Tilgung von 400 Mio. Euro - über die nächsten 30 Jahre. "Eine solche Tilgungsrate war schon in den vergangenen Jahren, als die Steuereinnahmen sprudelten, nicht möglich. Wie soll das über einen langen Zeitraum von 30 Jahre funktionieren?" fragt Schmitt.

Warum als Schattenhaushalt oder Sondervermögen?

"Es ist nicht ersichtlich, warum der Corona-Etat parallel zum normalen Landeshaushalt als Schattenhaus aufgestellt werden soll", sagt Heini Schmitt. "Es wäre seriöser und vernünftiger, den tatsächlichen Bedarf abzuwarten und dies in den normalen Haushalt mit einzubeziehen, als nun eine solche Pauschale abzurufen. Die tatsächliche Höhe der Folgekosten ist gegenwärtig doch noch gar nicht abzusehen", mahnt Schmitt dazu Maß zu halten und die kommenden Jahre auf Sicht zu fahren. "Die Wirkungen der Maßnahmen müssen ja auch überprüft werden, um ggf. nachsteuern zu können."

Warum eine Vermischung der Maßnahmen?

Für den Steuerzahler muss erkennbar sein, was tatsächlich notwendig ist, um die unmittelbaren Folgen des Lockdowns abzufedern. Eine Vermischung mit ohnehin vorhandenen oder neu hinzugekommenen politischen Schwerpunktsetzungen verhindert eine klar abzugrenzende Nachvollziehbarkeit. Darunter leidet die Akzeptanz erheblich.

Warum über drei Jahre?

Drei Jahre sind eine lange Zeit. Vor allem dann, wenn sich der Zeitraum über die nächste anstehende Landtagswahl hinwegzieht. "Mit einem solchen Nachtrag würde nicht nur der aktuellen Regierung der Handlungsspielraum praktisch genommen. Auch für die Nachfolgeregierungen wäre das Paket eine gewaltige Hypothek", warnt Schmitt.

Warum wird der Öffentliche Dienst nicht mit einer Silbe erwähnt?

"Für den Öffentlichen Dienst fordern wir vor allem klare Aussage, dass dieser nicht erneut zu Sonderopfern herangezogen wird und nicht helfen muss, die erwartbar riesigen Haushaltslöcher zu stopfen", sagt Schmitt. In der vergangenen Legislaturperiode mussten die Beamten mit Nullrunde, Beihilfekürzung und Besoldungsdeckelung einen erheblichen Beitrag zur Haushaltkonsolidierung leisten. Damit spart das Land fortlaufend riesige Summen ein, weil dafür nach wie vor kein Ausgleich herbeigeführt wurde. "Wollen nicht erneut feststellen müssen, dass für alles Geld da ist, nur nicht im erforderlichen Umfang für den Öffentlichen Dienst!"

Quelle: dbb Hessen beamtenbund und tarifunion (ots)


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