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Spahn kündigt neues Digitalgesetz an

Archivmeldung vom 13.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jens Spahn (2019)
Jens Spahn (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Jens Spahn (CDU) will in den kommenden Wochen ein neues Gesetz zur digitalen Gesundheitsversorgung vorstellen. Das kündigte der Bundesgesundheitsminister gegenüber dem Tagesspiegel Background "Gesundheit und E-Health" an.

Das Gesetz wird festlegen, wie genau die geplante elektronische Patientenakte ausgestaltet werden soll, die die Gesetzlichen Krankenversicherungen ab 1. Januar 2021 allen Mitgliedern anbieten müssen. "Ich denke, dieses Gesetz wird in den nächsten Wochen kommen", sagte Spahn im Interview. "Darin geht es dann insbesondere um Datenschutz. Also darum, welche Ärzte unter welchen Bedingungen auf welche Teile der Patientenakte zugreifen können." Er sei überzeugt, dass die elektronische Patientenakte, die die Kommunikation zwischen Ärzten untereinander und mit den Patienten erleichtern soll, wie geplant 2021 an den Start gehen werde. "Im ersten Schritt wird noch so mancher Arztbrief als PDF gespeichert werden", sagte Spahn. "Im Laufe des Betriebs wird das System dann immer besser. Entscheidend ist, dass die Datensicherheit ab Tag eins gewährleistet ist."

Spahn sagte, dass er sich demnächst mit Vertretern des Chaos Computer Clubs (CCC) zusammensetzen wolle. Dieser hatte kurz nach Weihnachten Sicherheitsmängel unter anderem bei der Ausgabe von Arzt- und Praxisausweisen festgestellt. Diese Karten werden Voraussetzung für Ärzte sein, auf die elektronischen Patientenakten zuzugreifen. Er erhoffe sich von den Gesprächen eine Verbesserung des Sicherheitsniveaus. Der CCC, so Spahn, solle "die elektronische Patientenakte dieses Jahr weiter auf die Probe stellen". Bis auf Weiteres würden weiterhin keine Arzt- und Praxisausweise ausgegeben.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)


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