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Kauder stellt Finanzierung des Kompromisses für Betreuungsgeld infrage

Archivmeldung vom 09.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Volker Kauder (2010) Bild: Dirk Vorderstraße / de.wikipedia.org
Volker Kauder (2010) Bild: Dirk Vorderstraße / de.wikipedia.org

Der Fraktionsvorsitzende von CDU und CSU, Volker Kauder, hat die Finanzierung des Kompromisses für das umstrittene Betreuungsgeld infragegestellt. Das berichtet die Tageszeitung "Welt" in ihrer Mittwochausgabe. In einem Brief an Abgeordnete, aus dem die "Welt" zitiert, schreibt Kauder in Bezug auf eine geplante Rentenerhöhung für ältere Mütter: "Diese Leistungen dürfen auf keinen Fall aus Beitragsmittel finanziert werden. Da es sich um gesamtgesellschaftliche Leistungen handelt, müssen sie über den Bundeshaushalt finanziert werden. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit beim Abbau der Verschuldung ist dies natürlich wiederum nicht einfach."

Die Rentenerhöhung ist den Frauen in der Unionsfraktion versprochen worden als Gegenleistung für die Einführung des Betreuungsgeldes, das diese kritisch sehen. Kauder schreibt jedoch jetzt: "Ich gebe Euch aber recht, das wir neue soziale Leistungen nur bei einer nachhaltigen Gegenfinanzierung einführen sollten."

Die SPD plant derweil, die Union in dieser Woche erneut im Bundestag mit dem Betreuungsgeld zu blamieren. Nach Informationen der "Welt" wurde eine "Aktuelle Stunde" zum Thema: "Kita-Ausbau statt Betreuungsgeld" mit schwarz-gelber Mehrheit von Mittwoch auf Donnerstag verschoben, konnte jedoch nicht verhindert werden. Anders als bei der letzten Debatte zum Betreuungsgeld will diesmal auch Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sprechen, wie die "Welt" berichtet.

CSU-Politikerin Haderthauer: Verzicht auf Betreuungsgeld verfassungswidrig

Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer (CSU) hält die Einführung des Betreuungsgeldes für verfassungsrechtlich geboten. Der "Bild-Zeitung" sagte Haderthauer: "Das Betreuungsgeld unterstützt genau wie der Ausbau der Krippenplätze junge Eltern bei der Betreuung ihrer Einjährigen. Hier allein den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz anzubieten, wäre einseitig und damit verfassungswidrig. Der Rechtsanspruch auf den Krippenplatz und das Betreuungsgeld gehören untrennbar zusammen und sind, auch wenn die SPD das heute nicht mehr wissen will, 2007 als Paket von der Großen Koalition beschlossen und gesetzlich verankert worden."

FDP will Regelung zum Betreuungsgeld blockieren

Die FDP will ihren Widerstand gegen die Einführung des von der CSU gewünschten und von der Koalition vereinbarten Betreuungsgeldes verschärfen. Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" sagte Lasse Becker, Vorsitzender Jungen Liberalen, die FDP müsse "Nein zum Betreuungsgeld sagen", wenn die Kosten von rund zwei Milliarden Euro jährlich nicht zuvor aus einem der Haushalte der CSU-Bundesministerien, also Verbraucher, Verkehr oder Innen, "seriös gegenfinanziert" worden seien. Eine politische Lösung auf dem CSU-internen Verrechnungsweg werde gesucht.

Schleswig-Holsteins FDP-Chef, der Noch-Vizeministerpräsident Heiner Garg, nannte das Betreuungsgeld gegenüber der Zeitung "absoluten Unsinn, den wir uns weder finanziell noch bildungspolitisch leisten können". Das Projekt müsse deshalb "verhindert werden". Im Streit um das Betreuungsgeld hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Position der Kritiker gestärkt. In einer der "Leipziger Volkszeitung" vorliegenden 15-seitigen juristischen Ausarbeitung zur Vereinbarkeit des geplanten Betreuungsgeldes mit dem Verfassungsrecht, kommen die Parlamentsjuristen zu einem zweigeteilten Fazit. So erscheine "die Erforderlichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung", egal wie der Gesetzentwurf konkret ausfallen werde, verfassungsrechtlich betrachtet als "insgesamt fraglich". Das politische Versprechen, das Betreuungsgeld zum Ausgleich für die bereits geltende Betreuungsregelung einzuführen, bilde "kein Erfordernis einer Regelung auf Bundesebene". Vielmehr spräche vieles für eine Regionalisierung von steuerfinanzierten Familienleistungen als Alternative. Entsprechend hat bereits das Bundesjustizministerium argumentiert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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