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Tegel-Gutachter: Offenhaltung allenfalls theoretisch möglich

Archivmeldung vom 16.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Einfahrt zum militärischen Teil des Flughafens
Einfahrt zum militärischen Teil des Flughafens

Foto: Oliver Wolters
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Berliner Senat darf zurzeit nichts tun, um den Flughafen Tegel dauerhaft offen zu halten und damit den Volksentscheid umzusetzen. Zu diesem Schluss kommt der als neutraler Gutachter vom Senat eingesetzte frühere Bundesverwaltungsrichter Stefan Paetow, berichtet der RBB. Sein 72-seitiges Gutachten wurde heute im Senat beraten.

Offen gehalten werden könnte Tegel nur, wenn sich alle drei Gesellschafter Berlin, Brandenburg und der Bund einig wären, die gemeinsame Landesplanung zu ändern, heißt es laut RBB in dem Gutachten. Dazu sind derzeit weder Brandenburg noch der Bund bereit. Wollten alle drei Gesellschafter wider Erwarten doch die Offenhaltung Tegels, müssten sie nachweisen, dass die Kapazität des BER auch mit allen Erweiterungen zu niedrig wäre.

Gelänge dieser Nachweis nicht, wäre eine Änderung der Landesplanung rechtswidrig. Alternativ bliebe dem Senat nur ein Weg: Berlin könnte einseitig die gemeinsame Landesplanung kündigen. Allerdings würde die Kündigung erst frühestens 2022 wirksam. Nach bisheriger BER-Terminplanung zu spät, weil er 2020 eröffnen soll und dann ein halbes Jahr später Tegel schließen müsste. In jedem Fall wäre laut Paetow beim Versuch einer Offenhaltung eine Welle von Klagen von Umweltverbänden, Gemeinden und Privatpersonen zu erwarten, die jahrelange Verzögerungen mit sich brächten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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