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BKK Nordwest rügt Regelungslücke bei der Klinikentlastung

Archivmeldung vom 24.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild
Symbolbild

Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der BKK-Landesverband Nordwest hat den Schritt einiger Kliniken kritisiert, Kurzarbeit zu beantragen, und sieht bei der Corona-Gesetzgebung eine Regelungslücke.

"Es darf nicht angehen, dass eine Klinik aus der Corona-Krise insgesamt profitiert, indem sie die Mitarbeiter auf Kosten der Sozialversicherungssysteme nach Hause schickt und gleichzeitig garantierte Ausgleichszahlungen für diese Zeit aus einem anderen Rettungsschirm einfährt", sagte Dirk Janssen, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands, der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Damit würden der Versorgung auch notwendige kurzfristig verfügbare Kapazitäten bei einem Anstieg der Infektionszahlen entzogen. Eine Reihe von Kliniken haben Kurzarbeit beantragt, weil ihnen Einnahmen durch die Absage zahlreicher geplanter Operationen wegfallen. Bund und Länder hatten alle Kliniken zur Absage planbarerer OPs aufgefordert, um mehr Kapazitäten für Corona-Intensivpatienten zu schaffen. Nach aktuellen Daten des BKK-Landesverbands Nordwest ist die Auslastung der Krankenhäuser um bis zu 50 Prozent zurückgegangen. Die Politik steuert mit dem Krankenhausentlastungsgesetz gegen. Der darin enthaltene Rettungsschirm sieht unter anderem Zahlungen von 560 Euro für jedes ungenutzte Krankenhausbett je Tag vor.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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