Grünenabgeordnete schlagen schrittweisen Weg zu AfD-Verbot vor
Archivmeldung vom 09.11.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićMehrere Bundestagsabgeordnete der Grünen schlagen einen schrittweisen Weg zu einem möglichen AfD-Verbot vor. In einem Antrag, den sie ins Parlament einbringen möchten, fordern sie einem "Spiegel"-Bericht zufolge, dass Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) zunächst Gutachter beauftragt, um die Erfolgsaussichten eines Verbots zu bewerten.
Gleichzeitig würde die Bundesregierung aufgefordert, alle Materialien
zur Verfügung zu stellen, die ihr und Behörden wie dem Verfassungsschutz
vorliegen. Erst nach Abschluss dieser Prüfung könnte ein
AfD-Verbotsantrag folgen. Verfasst haben den Antrag die Grünenpolitiker
Renate Künast und Lukas Benner sowie die Parlamentarische
Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, heißt es
weiter. Sie werben nun fraktionsübergreifend um weitere Unterstützer.
Der
Vorschlag richtet sich auch gegen einen weitreichenderen Antrag einer
Gruppe um den CDU-Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz. Diese drängt
auf einen baldigen Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe,
die AfD zu verbieten. Der früheren Bundesministerin Künast ist dieses
Vorgehen zu forsch. "Wir müssen erst die Beweislage sichten und sicher
gehen, dass ein Verbotsantrag trägt", sagte sie dem "Spiegel". "Sonst
laufen wir Gefahr, dass das Verfahren in Karlsruhe scheitert." Zwar sei
die AfD in ihren Augen eindeutig eine rechtsextreme und
demokratiefeindliche Partei, so Künast. Der Nachweis, dass sie
verfassungswidrig sei und somit verboten werden könne, sei aber nicht so
einfach zu erbringen.
Im Antrag, den die Grünenpolitiker im
Bundestag einbringen wollen, heißt es: Der richtige Weg sei, "sich jetzt
das Material für eine gründliche Prüfung zu verschaffen" und dann
"aufgrund einer fundierten Begutachtung" über einen Verbotsantrag zu
entscheiden. Das Erstellen und Prüfen der Materialsammlung brauche
jedoch Zeit und könne "möglicherweise nicht mehr diese Legislaturperiode
abgeschlossen werden".
Quelle: dts Nachrichtenagentur