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BVMW: Bundestag muss Erbschaftsteuergesetz nachbessern

Archivmeldung vom 02.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

"Ein Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes in der jetzigen Form würde die Existenz Tausender mittelständischer Unternehmen gefährden und zahlreiche Arbeitsplätze kosten." Mit diesen Worten hat der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags appelliert, den Gesetzentwurf in zentralen Punkten nachzubessern.

Wenn sich derzeit schon keine politische Mehrheit für einen Verzicht auf die Erbschaftsteuer finde, müsse diese zumindest mittelstandsverträglich ausgestaltet werden, betonte Ohoven bei einem Parlamentarischen Frühstück des BVMW gegenüber Mitgliedern des Bundestags-Finanzausschusses. Dies gelte insbesondere für folgende Kernpunkte des Gesetzentwurfs:

    - Behaltensfristen von 10 oder gar 15 Jahren nach Übergabe des Betriebs sind für keinen Unternehmer seriös kalkulierbar. Bereits eine Beschränkung auf fünf Jahre würde eine wesentliche Entschärfung bedeuten.

    - Die "Fallbeilregelung", dass bei einem Verkauf des Unternehmens selbst kurz vor Ablauf der Behaltensfrist die Erbschaftsteuer in voller Höhe fällig wird, darf keinen Bestand haben. Die Kreditwürdigkeit des Betriebs wäre von vornherein um die potenzielle steuerliche Belastung geschmälert - die Banken richten sich bereits heute auf diesen Fall ein.

    - Ebenso zu streichen sind die Regelungen zum Verwaltungsvermögen. Zum einen ist eine Prozessflut programmiert zu der Frage, welches Vermögen als steuerlich begünstigtes Betriebs- und welcher Teil als Verwaltungsvermögen gilt. Zum anderen hat der Unternehmer mit der Entscheidung, sein Vermögen in den Betrieb einzubringen, bewiesen, dass er seine wirtschaftliche und soziale Verantwortung ernst nimmt und Risiken damit eingeht.

    - Beim Betriebs- und Grundvermögen muss für weitläufige Verwandte (Nichten, Neffen, Lebenspartner) in der Steuerklasse muss ein günstigerer Tarif gelten als für fremde Dritte in der Steuerklasse III. Als Folge der demografischen Entwicklung treten nicht mehr nur Kinder, sondern in zunehmendem Maße auch weiter entfernte Verwandet die Erbfolge an.

Die Reform der Erbschaftsteuer dürfe nicht dazu führen, so der Mittelstandspräsident, dass die Belastung der Klein- und Mittelbetriebe noch höher ausfällt, als dies schon heute der Fall ist. "Es muss unser gemeinsames Ziel sein, den unternehmerischen Mittelstand in Deutschland zu stärken."

Nach dem bisherigen Zeitplan soll der Deutsche Bundestag am 17. Oktober, der Bundesrat Anfang November abschließend über die Erbschaftsteuerreform entscheiden.

Quelle: BVMW

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