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Maas erwägt Verschärfung der Mietpreisbremse

Archivmeldung vom 15.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Heiko Maas (August 2015)
Heiko Maas (August 2015)

Foto: A.Savin
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erwägt angesichts stark steigender Mieten in Großstädten und Ballungsgebieten eine Verschärfung der Mietpreisbremse. "Wenn es wirklich Rechtsbruch im größeren Stil gibt, dann werden wir darauf drängen, ins Gesetz zu schreiben, was die Union bisher blockiert hat: Nämlich eine Pflicht des Vermieters, die Vormiete automatisch offenzulegen und einen Anspruch des Mieters, die zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zum Vertragsschluss zurückzubekommen", sagte Maas den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Nach einer aktuelle Studie des IW sind in den vergangenen sechs Jahren die Mieten bundesweit mit 10,2 Prozent geringer gestiegen als die verfügbaren Einkommen mit 11,5 Prozent. In den Großstädten wie Berlin, München, Köln und Hamburg kletterten die Mieten jedoch überdurchschnittlich stark. Maas forderte die Verbraucher auf, ihre Rechte aus der Mietpreisbremse durchzusetzen - und zwar auch nachdem sie bereits eine neue Wohnung bezogen hätten.

"Ich kann Mieter nur ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen - sie können das ja auch machen, nachdem sie die Wohnung bekommen und den Mietvertrag unterzeichnet haben. Das Gesetz zur Mietpreisbremse ist klar und eindeutig formuliert." Mieter habe seit Einführung der Mietpreisbremse einen "ausdrücklichen Auskunftsanspruch" gegenüber dem Vermieter, sagte Maas weiter.

"Der Vermieter muss dem Mieter alles mitteilen, was für die Zulässigkeit der Miete maßgeblich ist, also insbesondere die Höhe der Vormiete. Wenn die verlangte Miete zu hoch ist, kann er sie reklamieren - und muss dann nur noch die zulässige Miete zahlen." Generell stelle die Einführung der Mietpreisbremse einen Paradigmenwechsel dar, der erst jetzt beginne, seine Wirkung zu entfalten, sagte Maas.

"Erstmals bestimmt nicht mehr allein der Vermieter die Höhe des Mietpreises, sondern es gibt eine objektive gesetzliche Grenze." Im Regelfall dürfe die Miete nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Das war mit Blick auf! die eno rmen Mietsteigerungen in Ballungsgebieten dringend notwendig. Darauf können sich die Mieter berufen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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