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Bundesregierung: Fast jeder Vierte arbeitet im Mini-Job

Archivmeldung vom 07.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de

Fast jeder Vierte abhängig Beschäftigte war Ende 2016 ein Mini-Jobber. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt.

Demnach waren Ende 2016 nach den letztverfügbaren Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) 7,63 Millionen Menschen in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis tätig. Das seien 23 Prozent aller abhängig Beschäftigten, heißt es in dem Papier. Knapp 60 Prozent oder über drei Millionen der Mini-Jobber waren der Regierungsantwort zufolge Frauen. Zudem waren 22 Prozent der Mini-Jobber älter als 60 Jahre.

Damit stieg der Anteil der Älteren mit geringfügiger Beschäftigung 2016 um 48 Prozent gegenüber dem Stand von 2006. Allein die Zahl der Mini-Jobber im Rentenalter über 65 Jahre kletterte um 38 Prozent im Vergleich zu 2006 auf über eine Million zehn Jahre später. Dem Papier zufolge arbeiteten Mini-Jobber im Schnitt 11,8 Wochenstunden. Ihr durchschnittlicher Bruttostundenlohn habe 2014 nach den letztverfügbaren Daten bei 9,40 Euro gelegen. "Minijobs sind unsicher, niedrig entlohnt und führen zu Minirenten. Sie sind eine Falle besonders für Frauen", sagte Linken-Politikerin Jutta Krellmann.

Kontext

Mini-Jobs bis zu der zulässigen Monats-Entgeltgrenze von 450 Euro sind für Beschäftigte weitgehend abgaben- und steuerfrei. Seit 2013 sind Mini-Jobber rentenversichert, doch können sie sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, wovon sehr viele Arbeitnehmer Gebrauch machen. Der Arbeitgeber führt einen pauschalen Beitrag zur Kranken- und Rentenversicherung plus Lohnsteuer zwischen 25 und 30 Prozent des Bruttolohns ab, daraus ergibt sich für den Arbeitnehmer aber kein Versicherungsschutz. Kritik an den über sieben Millionen Mini-Jobs wurde immer wieder laut: Sie seien ein Mittel zur Lohndrückerei und erhöhten die Altersarmut, da durch sie keine Rentenansprüche erworben werden.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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