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Rederecht der Abgeordneten im Bundestag soll eingeschränkt werden

Archivmeldung vom 14.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ExtremNews
Bild: ExtremNews

Das Rederecht der Abgeordneten im Bundestag soll eingeschränkt und noch stärker als bisher von den Fraktionen kontrolliert werden. Der "Süddeutschen Zeitung" liegt der einschlägige, ausformulierte Entwurf des Sekretariats des Geschäftsordnungsausschusses vom 11. April vor, der nun den Fraktionen zugeleitet wird. Er stützt sich auf die Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP; Grüne und Linke haben im Ausschuss dagegen gestimmt. Am 26. April soll im Plenum über die Änderung der Geschäftsordnung abgestimmt werden.

Mit den neuen Regeln soll der Parlamentspräsident verpflichtet werden, das Wort nur mehr den von der Fraktion eingeteilten Rednern zu erteilen. Andere Abgeordnete darf er nur ganz ausnahmsweise und nur noch drei Minuten lang reden lassen - auch dies nur "im Benehmen mit den Fraktionen". Diese Formulierung verlangt zwar keine ausdrückliche Zustimmung der Fraktionen (die wahrscheinlich nicht erteilt würde). Der Bundestagspräsident soll sich aber nicht nur mit der Fraktion des Abgeordneten verständigen, den er abweichend von der Nominierung reden lassen will. Er muss alle Fraktionen informieren und ihre Stellungnahmen einholen. Und er muss ihnen nicht nur die geplante Worterteilung, "sondern auch die konkrete Platzierung in der Rednerfolge" mitteilen.

Diese neue Geschäftsordnung soll es offensichtlich dem Bundestagspräsidenten besonders schwer machen, Vertreter abweichender Meinungen überhaupt zu Wort kommen zu lassen: Das ihm auferlegte Procedere ist kompliziert. Es soll auf diese Art und Weise verhindert werden, dass noch öfter passiert, was Norbert Lammert bei der Abstimmung über die Euro-Rettung gestattete: Er hatte die Abgeordneten Klaus-Peter Willsch (CDU) und Frank Schäffler (FDP) reden lassen, die von ihrer Fraktion abweichende Meinungen vertraten. Lammert wollte, das sich so die kontroverse öffentliche Debatte auch im Parlament widerspiegele. Die Fraktionschefs hatten protestiert, der Ältestenrat erteilte Lammert eine Rüge. Die Änderung der Geschäftsordnung ist nun ein Mittel, um den Bundestagspräsidenten nachhaltig zu disziplinieren.

In der Praxis ist es seit langem so, dass die Fraktionsgeschäftsführer festlegen, wer als Redner zum Zug kommt. Der Bundestagspräsident bekommt fertige Rednerlisten. Dabei soll es nun, durch die neue Geschäftsordnung zementiert, strikt bleiben. Eine Verpflichtung der Abgeordneten, sich der Mehrheitsmeinung der Fraktion anzuschließen, gibt es freilich nicht. Im Grundgesetz sind die Fraktionen nicht einmal erwähnt.

Des Weiteren sehen die Änderungen vor, dass das Recht, "Erklärungen zur Abstimmung" abzugeben, beschnitten wird. Bisher darf jeder Parlamentarier ein Votum vor einer abschließenden Abstimmung fünf Minuten lang begründen. Künftig soll er nur noch eine knappe schriftliche Erklärung abgeben können. Nur ausnahmsweise darf ihm der Bundestagspräsident das Wort für eine mündliche Erklärung erteilen - für maximal drei Minuten. Damit wird der Bundestag zu einem Operationsfeld der Fraktionsmeinungen. Der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch warnte vor der Aushöhlung der Glaubwürdigkeit des Bundestags. Dieser sei kein "Kongress der Fraktionen, sondern Versammlung der Abgeordneten", sagte er der SZ.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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