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Umfrage: Jeder fünfte Deutsche will Dexit

Archivmeldung vom 17.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft IESM / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft IESM / pixelio.de

Knapp jeder fünfte Einwohner von insgesamt sechs Bundesländern will die Unabhängigkeit von Deutschland, wie eine aktuelle Yougov-Umfrage im Auftrag der „Bild“-Zeitung ergibt.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" schreibt weiter: "Laut der jüngsten Umfrage wünscht sich in jedem dritten Bundesland wenigstens ein Fünftel der Bevölkerung einen Austritt aus dem Bundesstaat.

Demnach sind solche Unabhängigkeitsphantasien nicht nur in Bayern zu finden, wo knapp ein Drittel aller Menschen für eine Eigenständigkeit ihres Landes plädieren. Im Saarland und in Thüringen sind 22 Prozent der Menschen dieser Auffassung. In Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben 21 Prozent für die Unabhängigkeit gestimmt. In Sachsen-Anhalt ist mit 20 Prozent Zustimmung immerhin noch jeder Fünfte für die Trennung von Deutschland.

2016 hatte die Initiative „Freiheit für Bayern“ eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, um eine Volkabstimmung über den Austritt des Bundeslandes aus Deutschland durchzusetzen."

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte wie folgt entschieden:

- 2 BvR 349/16 -

In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn S…,

gegen

die Nichtzulassung einer Volksabstimmung über den Austritt Bayerns aus der BRD in Bayern und gegen die Bestimmung, dass die Volksabstimmung im ganzen Bundesgebiet und nicht nur in Bayern durchgeführt werden müsste

hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Richter Huber und die Richterinnen Kessal-Wulf, König

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der
Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 16. Dezember 2016 einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

In der Bundesrepublik Deutschland als auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhendem Nationalstaat sind die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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