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Rupprecht: Mitgebrachte Berufsabschlüsse müssen auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sein

Archivmeldung vom 07.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Albert Rupprecht Bild: cducsu.de
Albert Rupprecht Bild: cducsu.de

Die Bundesregierung hat am Montag den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vorgelegt. Hierzu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht: "Mitgebrachte Berufsabschlüsse müssen auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sein. Ärzte sollen im Krankenhaus arbeiten, nicht im Taxi. Handwerker werden auf der Baustelle gebraucht, nicht auf dem Flur des Arbeitsamtes. Deshalb schaffen wir einen Rechtsanspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit. Innerhalb von drei Monaten muss die zuständige Behörde entscheiden."

Rupprecht weiter: "Kann die Feststellung der Gleichwertigkeit nicht erfolgen, werden gleichwohl die vorhandenen Berufsqualifikationen festgestellt. Der Betroffene kann dann trotzdem entweder über einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung die förmliche Anerkennung erwerben. Damit eröffnen wir vielen Migranten eine neue Lebensperspektive bei uns, tragen zu ihrer Integration bei und gewinnen außerdem noch neue Fachkräfte für unsere Wirtschaft."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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