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Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier rügt Gesetzgeber

Archivmeldung vom 20.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hans-Jürgen Papier (2014), Archivbild
Hans-Jürgen Papier (2014), Archivbild

Foto: Tobias Klenze
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält den Gesetzgeber oft für zu leichtfertig.

"In vielen Fällen wäre der Gesetzgeber bestimmt in der Lage gewesen, Verfassungsverstöße zu vermeiden und es nicht auf eine Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht ankommen zu lassen", sagte Papier dem "Handelsblatt" und verwies als Beispiel auf die Steuergesetze. "Beim Solidaritätszuschlag ist der Gesetzgeber offenbar nicht willens, einen in meinen Augen eindeutigen Verfassungsverstoß zu vermeiden", kritisierte Papier. "Das war bei der Erbschaftsteuer so, das war bei der Grundsteuer so." Hier hätte der Gesetzgeber verfassungsrechtliche Bedenken ernster nehmen müssen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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