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Bund verkauft Zubehör für Kriegswaffen

Archivmeldung vom 02.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Calico M960 mit Schneckenmagazin (Symbolbild)
Calico M960 mit Schneckenmagazin (Symbolbild)

Foto: user:Atirador
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bund hat vermutlich bis ins vergangene Jahr hinein Vorrichtungen für Pistolen und Gewehre verkauft, mit denen bis zu 30 Schüsse hintereinander abgegeben werden können. Auf dem Waffenmarkt erfreuten sich große Magazine aus Beständen der Polizei einiger Beliebtheit, schreibt der "Spiegel".

Auf einschlägigen Websites wurden etwa MP5-Magazine des Herstellers Heckler & Koch mit dem Zusatz beworben: "leicht gebrauchter bis sehr guter Zustand". Kostenpunkt: 34,90 Euro pro Stück. Die Händler hatten sie zuvor über die dem Bundesfinanzministerium unterstellte Treuhandgesellschaft Vebeg erworben, die ausgemusterte Güter aus Bundesbesitz veräußert. Nun soll per Novellierung des deutschen Waffengesetzes Privatleuten, zum Beispiel Jägern, verboten werden, solches Kriegswaffenzubehör zu besitzen.

Grund ist die Sorge, dass etwa Amokläufer eine Waffe mit hoher Ladekapazität einsetzen könnten. Wer ein solches Zubehör nach Juni 2017 erworben hat, müsste es nach Ink rafttreten der Novelle zurückgeben. Weder die Treuhandgesellschaft noch das Bundesfinanzministerium wollten sich zu dem bisherigen Verkauf der Waffenteile äußern, schreibt der "Spiegel"

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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