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Staatsrechtler von Arnim bezweifelt korrekten Dienstwagengebrauch Schmidts

Archivmeldung vom 19.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim bezweifelt, dass Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ihren Dienstwagen während des jüngsten Spanien-Urlaubs gemäß den einschlägigen Richtlinien genutzt hat. Die vom Bundesrechnungshof bejahte Zulässigkeit sei "sehr fraglich" sagte von Arnim der "Saarbrücker Zeitung".

"In Paragraph 16 der Dienstwagenrichtlinien steht, dass Regierungsmitglieder Privatpersonen in Dienstfahrzeugen "mitnehmen" dürfen. Das bedeutet nach meiner Einschätzung, dass sie selbst  auch dabei sein müssen. Das war Ulla Schmidt aber nicht, denn sie ist von und nach Spanien per Flugzeug gereist", erläuterte von Arnim. Ihr Fahrer und dessen Sohn seien allein im Dienstwagen gefahren.

Von Arnim sprach sich dafür aus, Urlaubsfahrten im Dienstwagen grundsätzlich zu untersagen. "Ansonsten bestehen unweigerlich Manipulationsmöglichkeiten, wie sich im Falle Schmidts zeigt". Da viele Bundesminister den Dienstwagen im Urlaub nicht nutzten, sei eine solche Neuregelung auch machbar. "Ausnahmen sollten allerdings möglich sein. Dazu müsste aber der Grund ganz klar umrissen sein.", meinte von Arnim.

Quelle: Saarbrücker Zeitung

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