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Justizministerkonferenz: Maut-Daten für Verbrechensaufklärung

Archivmeldung vom 21.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: H.D.Volz / pixelio.de
Bild: H.D.Volz / pixelio.de

Für die Aufklärung von Straftaten sollen Ermittler nach dem Willen des baden-württembergischen Justizministers Guido Wolf (CDU) künftig auf Daten aus der Lkw- und auch der Pkw-Maut zurückgreifen können. Wie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" erfuhr, will Wolf bei der heute beginnenden Justizministerkonferenz im rheinland-pfälzischen Deidesheim seinen Länderkollegen einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

"Bei genau bezeichneten Kapitalverbrechen erscheint es durchaus erwägenswert, den Ermittlungsbehörden den eng begrenzten Zugriff auf Mautdaten zu gestatten", sagte Wolf der "Rheinischen Post". Es gehe nicht darum, Polizei und Staatsanwaltschaften vollen Zugang zu den Daten zu gewähren.

"Ich könnte mir vorstellen, den Zugriff ausschließlich bei schwersten Straftaten nach einer richterlichen Entscheidung zu erlauben", sagte Wolf. Bislang dürfen die Daten nur für die Überwachung der Maut-Gesetze genutzt werden. Wolfs Ministerium gelangt in einer eigenen fachlichen Einschätzung aber zu dem Ergebnis, dass eine entsprechende Gesetzesänderung verfassungsrechtlich zulässig wäre. Es stünden keine "zwingenden Gründe" entgegen, heißt es in dem Vermerk, der der "Rheinischen Post" vorliegt.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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