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Sprachtests für Türken sollen trotz EuGH-Urteil bleiben

Archivmeldung vom 14.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: knipseline / pixelio.de
Bild: knipseline / pixelio.de

Trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Donnerstag will das Bundesinnenministerium an verpflichtenden Deutschtests für nachziehende Ehepartner türkischer Zuwanderer festhalten. "Es wird bei allgemeinen Sprachtests bleiben, weil sie unverzichtbar für die Integration von Zuwanderern sind", sagte Günter Krings (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium dem "Spiegel".

Der EuGH hatte die Tests im Fall einer türkischen Analphabetin, die zu ihrem Mann nach Deutschland ziehen wollte, für unzulässig erklärt, solange es keine Härtefallklausel gibt, nach der "besondere Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden" können. Das deutsche Recht sieht Ausnahmen bisher nur in speziellen Fällen vor, etwa bei Behinderungen oder Krankheiten. Krings kann sich vorstellen, diese Verfahren auszuweiten, aber "nur zugunsten eng definierter Härtefälle". Nicht jeder Analphabet sei ein Härtefall, so Krings.

Der Konstanzer Ausländerrechtsexperte Daniel Thym hält es nach dem EuGH-Urteil allerdings darüber hinaus für notwendig, dass auf Verlangen jeder Einzelfall zu prüfen ist. Das ergebe sich, laut Thym, sogar derzeit schon aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Aufenthaltsgesetz. Wenn im Einzelfall – aus welchen Gründen auch immer – ein Sprachtest unzumutbar ist, sei es in der Praxis auch bisher möglich, zumindest ein sogenanntes Visum zum Spracherwerb zu erhalten. Auf jeden Fall, so Thym, sei nun aber "eine gesetzliche Klarstellung wünschenswert".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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