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Kabinett entscheidet im Juni über Sozialleistungsmissbrauch

Archivmeldung vom 24.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Stephan Mayer Bild: cducsu.de
Stephan Mayer Bild: cducsu.de

Die Bundesregierung will einen Gesetzentwurf zur Eindämmung von Sozialleistungsmissbrauch schon Anfang Juni im Kabinett beschließen. "Die Ressortabstimmung ist so weit gediehen, dass der Gesetzentwurf am 4. Juni, spätestens am 11. Juni im Kabinett beschlossen werden kann. Die erste Lesung wird noch vor der Sommerpause stattfinden", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag Stephan Mayer (CSU) der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Der Entwurf sieht vor, dass EU-Bürger nach sechs Monaten Arbeitssuche ausgewiesen werden können, wenn sie keine Aussicht auf eine Beschäftigung haben. Außerdem soll Personen die Wiedereinreise bis zu fünf Jahre lang verweigert werden, wenn sie sich das Aufenthaltsrecht in Deutschland erschlichen haben, etwa durch Scheinehen oder Scheingewerbe. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gegenüber der Zeitung enthielt das Ausländerzentralregister Ende Oktober 2013 die Namen von 42.700 EU-Bürgern, denen dauerhaft die Einreise nach Deutschland verweigert wird - in der Regel aufgrund von Straftaten. Künftig müssen solche Sperren befristet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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