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Illegaler Datenhandel weitet sich aus

Archivmeldung vom 18.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Verbraucherschützern ist der Nachweis gelungen, dass an illegal gehandelte Daten leicht heranzukommen ist. Sie präsentierten Datenträger mit rund sechs Millionen Datensätzen, die über einen Mittelsmann gekauft wurden. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte schärfere Gesetze

Der Skandal um illegal gehandelte sensible Kundendaten zieht immer weitere Kreise. Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen wurden in einem Scheingeschäft sechs Millionen Datensätze angeboten, davon vier Millionen mit Kontonummern. In Kiel tauchte am Montag eine neue CD mit mehr als 130.000 illegalen Datensätzen aus Call-Centern auf. Daten- und Verbraucherschützer sowie die Kriminalpolizei forderten als Konsequenz aus dem Missbrauch von Kontodaten schärfere Sanktionen. Die Bundesregierung will zunächst die Ermittlungen über den mutmaßlichen Missbrauch von 17.000 Daten abwarten. Der Fall hatte vor einer Woche den Skandal ausgelöst.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht dringenden Handlungsbedarf. Dem sollte der Gesetzgeber nachkommen, sagte er in Berlin bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Verbraucherschützern und dem Bund Deutscher Kriminalbeamter. Jetzt müsse auch dem Letzten klar geworden sein, dass Daten einen erheblichen wirtschaftlichen Wert hätten und nicht alle, die damit umgingen, sich an Recht und Gesetz hielten. "Das Sanktionensystem des Bundesdatenschutzgesetzes ist so löchrig wie ein Schweizer Käse", kritisierte Schaar.

 

 

"Ein Gau für den Datenschutz"

Das Bundesdatenschutzgesetz sieht bei Verstößen ein Bußgeld von maximal 250.000 Euro und in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von höchsten zwei Jahren vor. Schaar forderte ebenso wie der Vizevorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Bernd Carstensen, eine bessere personelle Ausstattung, um Datenmissbrauch entdecken und verfolgen zu können.


Auch der Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, forderte die Bundesregierung zum Handeln auf. Seinem Verband lägen Hunderte von Beschwerden von Menschen vor, bei denen 50 bis 100 Euro illegal abgebucht worden seien. Der in Schleswig- Holstein publik gewordene Fall von 17.000 illegal gehandelten Daten "ist für den Datenschutz ein Gau". Das sei nur die Spitze eines Eisberges. "In Deutschland findet ein illegaler Datenhandel in ungeheuerem Ausmaß statt."

Die Verbraucher- und Datenschützer forderten, das 30 Jahre alte Datenschutzrecht dem Zeitalter der Informationstechnologie anzupassen. Höhere Strafen und eine Gewinnabschöpfung müssten dafür sorgen, dass sich Datenmissbrauch wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Datenhandel ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen dürfe nicht mehr erlaubt sein. "Wir brauchen eine Reform des Kleingedruckten", sagte Billen zu der Praxis, die Zustimmung in den Geschäftsbedingungen zu verstecken. Auch die Herkunft der Daten müsse dokumentiert werden. Zudem müssten die Banken stichpunktartig prüfen, ob tatsächlich Einzugsermächtigungen vorliegen. Zum Schutze der Verbraucher müssten Strafverfolger und Gewerbeaufsicht enger zusammenarbeiten. Und auch die Verbraucher seien gefordert, sparsamer mit ihren Daten umzugehen.

 

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