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Schutz vor Gewalt darf keine Ermessenssache sein

Archivmeldung vom 09.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
100% Schutz vor Gewalt, sodenn die Staatsdiener diese nicht ausüben (Symbolbild)
100% Schutz vor Gewalt, sodenn die Staatsdiener diese nicht ausüben (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat den Monat März unter das Motto "Gleichstellung" gestellt. Grund genug, einen kritischen Blick auf den Entwurf des Teilhabestärkungsgesetzes zu werfen. Der SoVD begrüßt, dass durch das Teilhabestärkungsgesetz der Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch für Frauen und Mädchen, im Bereich Rehabilitation und Teilhabe verbessert werden soll.

Dennoch sieht SoVD-Präsident Adolf Bauer hier noch konkreten Nachbesserungsbedarf. "Betroffene müssen mit aller Macht geschützt werden und das geht nur mit präzisen und verbindlichen Regelungen", sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer.

Aus Sicht des SoVD bleibt beispielsweise offen, innerhalb welcher Handlungsrahmen und in welchem Umfang Leistungserbringer und Reha-Träger "geeignete Maßnahmen" ergreifen beziehungsweise auf diese hinwirken sollen. Stattdessen betont die Gesetzesbegründung, dass Leistungserbringer Gewaltschutzmaßnahmen "nach eigenen Regelungen und in eigener Verantwortung" umsetzen sollen. "Es kann nicht sein, dass der Schutz von Menschen mit Behinderungen im Ermessen einzelner handelnder Personen liegt. Das ist ein vollkommen falsches Signal an Menschen, die unter Gewalt leiden", kritisiert Bauer.

Der SoVD fordert eine Konkretisierung der Regelungen im Hinblick auf Inhalt und Umfang, Verbindlichkeit, Aktualisierungs- und Berichtspflichten, wirksame Kontrollmechanismen und Sanktionen. Und Bauer fordert: "Es müssen zwingend niederschwellige, unabhängige Beschwerde- und Überwachungsstellen für Gewaltopfer zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: Sozialverband Deutschland (SoVD) (ots)

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