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Zeitung: Gesetz gegen Abzocke beim Dispozins kommt ins Kabinett

Archivmeldung vom 15.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die Bürger besser vor unverhältnismäßig hohen Dispozinsen schützen: Vor allem mehr Transparenz und eine Beratungspflicht für die Banken sollen verhindern, dass die Verbraucher mit der Überziehung ihrer Girokonten in die "Dispo-Falle" tappen.

Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) unter Berufung auf das Justizministerium berichtet, soll ein entsprechender Gesetzentwurf des Ministeriums am 27. Mai vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Eine gesetzliche Deckelung der Dispozinsen, wie sie Verbraucherverbände fordern, wird es zwar auch künftig nicht geben - solche Pläne sind in der Koalition am Widerstand der Union gescheitert. Dafür setzt Maas nun vor allem darauf, Verbraucher durch mehr Information und Aufklärung vor zu hohen Zinslasten zu bewahren. Banken müssen ihre jeweils geltenden Dispo-Zinssätze auf ihrer Internet-Homepage veröffentlichen.

Die Internet-Veröffentlichung soll es Verbraucher-Portalen ermöglichen, einen vergleichenden Überblick der Bank-Angebote zu erstellen: Bankkunden können dann rasch online feststellen können, welches Institut vergleichsweise niedrige Zinsen verlangt.

Banken müssen zudem ein Beratungsgespräch anbieten, wenn ihre Kunden drei Monate den Dispo in Anspruch nehmen oder das Minus den durchschnittlichen monatlichen Geldeingang übersteigt; dann sollen Alternativen angeboten werden, etwa ein Ratenkredit.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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