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Enkelmann: Endlich Maßstab des Grundgesetzes an Hartz IV-Vermittlung anlegen

Archivmeldung vom 15.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Dagmar Enkelmann Bild: dagmar-enkelmann.de
Dagmar Enkelmann Bild: dagmar-enkelmann.de

"In einem sind sich die Hartz IV-Parteien offenkundig einig: Ein verfassungsfester Regelsatz steht nicht mehr auf der Tagesordnung. Diese Tatsache soll durch den inszenierten Streit um wenige Euro oder neue Sonderbedarfe nur vernebelt werden", erklärt die 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Die LINKE, Dagmar Enkelmann, zu den heute beginnenden neuen Verhandlungsrunden.

Enkelmann weiter: "Nicht nur der Regelsatz, auch das gesetzgeberische Verfahren muss verfassungsfest sein. DIE LINKE erwartet deshalb, dass sie zu der für diese Woche angekündigten Arbeitsgruppe hinzugezogen wird. Schon der bisherige Verlauf zeigte klar und deutlich: Ohne DIE LINKE wäre die entscheidende Frage der verfassungsgemäßen Höhe des Regelsatzes bei der Vermittlung höchstens am Rande verhandelt worden. Auch jetzt bleiben nach wie vor zentrale Forderungen des Bundesverfassungsgerichts unberücksichtigt, so die nach einer eigenständigen, dem tatsächlichen Bedarf entsprechenden Berechnung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche. Bei der Inszenierung der neuen Dreieinigkeit der Ministerpräsidenten Beck, Seehofer und Böhmer geht zudem völlig unter, dass auch bei der Neuregelung der Kosten der Unterkunft massive Leistungskürzungen und ein Verfassungsbruch drohen. Die Möglichkeit der Pauschalierung der Kosten für Unterkunft und Heizung unterläuft das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Das Recht auf angemessenes Wohnen ist ausdrücklich Teil dieses Grundrechts. Wenn Ministerin von der Leyen meint, die Verhandlungen zu den Hartz IV-Regelsätzen sollen nicht überfrachtet werden, schlägt DIE LINKE hierzu vor: Frau Ministerin, bereinigen Sie ihre Gesetzesvorlage von den Verschärfungen der Sanktionspraxis und die Möglichkeit der kommunal festgelegten Pauschale für die Kosten der Unterkunft."

Quelle: DIE LINKE

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