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Spahn: Keine Beitragssteigerungen durch Versorgungsgesetz

Archivmeldung vom 14.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) rechnet nach der Verabschiedung seines Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) durch den Bundestag nicht mit einer Steigerung der Krankenkassenbeiträge.

"Die Beiträge werden dafür nicht steigen müssen", sagte er am Donnerstag dem Fernsehsender n-tv. "Wir haben Überschüsse, wir haben Rücklagen, Gott sei Dank, weil die Wirtschaft gut läuft." Der CDU-Politiker verwies dabei auf Zusagen, dass mit den hohen Rücklagen einerseits die Beitragszahler entlastet und parallel in der Pflege und bei den Terminen in bessere Versorgung investiert werden soll. "Der Spielraum ist da und den wollen wir nutzen", so Spahn.

Der Bundestag hatte das TSVG am Donnerstagvormittag auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz soll unter anderem der Terminservice zur Vermittlung von Fachärzten ausgeweitet werden. Kassenpatienten sollen so schneller Arzttermine bekommen. Die Terminservicestelle soll künftig über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 ständig erreichbar sein. Einige Facharztgruppen wie zum Beispiel Augenärzte oder Hals-Nasen-Ohren-Ärzte müssen laut Gesetzentwurf mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten. Vorherige Terminvereinbarung sind dann nicht nötig. Hausarztpraxen sollen künftig mindestens 25 statt bisher 20 Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten müssen. Die Ärzte sollen für die zusätzlichen Aufwendungen vergütet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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