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Wegen Werbeverbot: Rechtsausschuss hört am 27. Juni Sachverständige

Archivmeldung vom 16.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Demonstration für Abtreibung und gegen § 218 in Göttingen, 1988
Demonstration für Abtreibung und gegen § 218 in Göttingen, 1988

Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-F079098-0013 / CC-BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Streit über eine mögliche Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen geht in die nächste Runde: Der Rechtsausschuss des Bundestages wird am 27. Juni zum Thema Sachverständige anhören. Das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet darüber. Die Anhörung beginnt um 18:30 Uhr. Hintergrund ist, dass die deutsche Fußballnationalmannschaft an diesem Tag um 16 Uhr bei der WM in Russland gegen Südkorea spielt.

Mit dem späten Termin soll der Eindruck verhindern, der Bundestag wolle sich abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit mit dem heiklen Thema 219a befassen. SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner sagte dem RND, mit der Anhörung gehe die inhaltliche Beratung der dringend notwendigen Reform voran: "Eine Blockade der Reform des § 219a hilft den betroffenen Frauen und Ärzten nicht weiter. Je schneller deshalb der von der Kanzlerin zugesagte Regierungsentwurf zur Beratung vorgelegt wird, umso besser."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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