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Luczak: Bonushopper sorgen für Wettbewerb im Energiemarkt

Archivmeldung vom 10.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Jan-Marco Luczak (2019)
Jan-Marco Luczak (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Verbraucher, die regelmäßig ihren Energieversorger wechseln, um sich attraktive Angebote und Boni zu sichern, werden immer öfter von Energielieferanten als Neukunden abgelehnt. Darauf deuten auch die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) hin.

Hierzu erklärt der verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak: "Die Liberalisierung des Energiemarktes vor über 20 Jahren sollte für mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern sorgen und damit Preisvorteile für Kunden bringen. Hier wurde viel erreicht, Verbraucher können heute zwischen Dutzenden Energieanbietern und den besten Tarifen wählen.

Verbraucher sind die Gewinner dieser Reform. In letzter Zeit mehren sich jedoch Anzeichen, dass Energielieferanten Kunden trotz guter Bonität und einwandfreier Zahlungshistorie bewusst ablehnen. Betroffen sind vor allem Verbraucher, die häufig ihren Anbieter wechseln, um sich attraktive Angebote und Boni zu sichern. Diese so genannten 'Bonushopper' machen genau das, was der Gesetzgeber seinerzeit wollte: Sie nutzen den Wettbewerb und sorgen so für Bewegung auf dem Energiemarkt.

Das darf von den Energieversorgern nicht vereitelt werden. Wechselwilligen Kunden dürfen keine Steine in den Weg gelegt werden, wenn sie die Vorteile des liberalisierten Energiemarktes für sich nutzen wollen. Ansonsten liefe das gesetzgeberische Ziel der Reform leer und der gewollte Wettbewerb würde ausgehebelt. Das werden wir als Union nicht zulassen.

Unklar ist insbesondere, woher die Energieanbieter ihre Erkenntnisse über die Vertragshistorie der Verbraucher haben. Den Aufbau von Datenbanken, die die Wechselhistorie und Vertragslaufzeiten von Kunden beinhalten, halte ich für datenschutzrechtlich unzulässig. Dafür gibt es weder eine gesetzliche Grundlage noch ein berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO, denn diese dienten allein dem Zweck, Wettbewerb zu behindern. Wechselwillige Kunden müssen auch zukünftig ohne Vorbehalt die Möglichkeit haben, von attraktiven Angeboten zu profitieren und ihren Energieversorger zu wechseln. Nur dadurch bleibt der Wettbewerb im Energiemarkt langfristig erhalten."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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