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Keine Strafgebühr für die Modernisierung von Computern!

Archivmeldung vom 22.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zur Diskussion über die GEZ-Gebühren auf internetfähige Computer und UMTS-Handys erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Alexander Dobrindt:

Es darf keine neuen Belastungen für unsere Unternehmen geben. Deshalb lehne ich die geplante GEZ-Gebühr von 17,03 Euro monatlich für internetfähige Computer und UMTS-Handys entschieden ab. In den Unternehmen wird mit den Computern gearbeitet. Dafür darf man sie nicht bestrafen. Es kann nicht sein, dass Selbständige aufgefordert sind, ihre Steuererklärungen elektronisch abzugeben und dafür gleichzeitig mit einer zusätzlichen Gebühr belastet werden. Deshalb fordere ich die Länder auf: Keine neue Belastungen, die insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen in unserem Land überproportional belasten. Im unternehmerischen Bereich ist der technische Stand der Geräte als Anknüpfungspunkt für die Gebührenerhebung nicht geeignet. Deshalb sollte das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundlegend überprüft werden.

Quelle: Pressemitteilung CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag

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