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Reform des Gemeinnützigkeitsrechts: Union sieht SPD-Vorstoß skeptisch

Archivmeldung vom 22.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Antje Tillmann (2018)
Antje Tillmann (2018)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Antje Tillmann (CDU/CSU) - Abschaffung des Solidaritätszuschlags" / Eigenes Werk

Die Union hat sich skeptisch zu einer möglichen Reform des Gemeinnützigkeitsrechts geäußert. "Richtig ist, dass wir uns fragen müssen, ob die gesetzlichen Grundlagen für eine Betätigung im Rahmen der Gemeinnützigkeit noch den aktuellen Entwicklungen standhalten", sagte die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Antje Tillmann (CDU), dem "Handelsblatt".

Hier biete die neuerliche Rechtsprechung allerdings klare Aussagen für eine vernünftige Abgrenzung von gemeinnütziger und politischer Betätigung. "Politische Betätigung kann nur Nebenzweck eines gemeinnützigen Vereins sein", so die CDU-Politikerin weiter. SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner unterstützt hingegen Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der eine Gesetzesreform angekündigt hatte. Die Finanzbehörden hatten der Kampagnenorganisation Campact am Montag den Status einer gemeinnützigen Organisation aberkannt. Ende Februar hatte bereits das globalisierungskritische Netzwerk Attac diesen Status verloren.

"Seit dem Attac-Urteil wollen wir die Rechtslage anpassen", sagte Fechner dem "Handelsblatt". Bislang hätten CDU und CSU jedoch eine Gesetzesreform blockiert. Dabei sei es wichtig, zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern, so der SPD-Politiker weiter. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft warnte vor einer Gesetzesreform: Der Gesetzgeber könne zwar den Begriff der Gemeinnützigkeit offener als bisher definieren, sagte Thomas Eigenthaler, der Bundesvorsitzende des Verbands. Eine Öffnung werfe aber "verfassungsrechtliche Fragen" auf. Denn die Parteien hätten nach dem Grundgesetz einen herausgehobenen Status, der durch eine Ausweitung der Gemeinnützigkeit nicht unterlaufen werden dürfe.

"Wenn man an das Attac-Problem rangehen will, dann muss man in diesen Fällen aber auch für völlige Transparenz sorgen und das für Vereine geltende Steuergeheimnis abschaffen", sagte Eigenthaler dem "Handelsblatt". Es bestehe sonst die "große Gefahr, dass sich viele radikale Vereine unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit und des Steuergeheimnisses auch noch steuerliche Privilegien verschaffen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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