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Sayn-Wittgenstein: Schleswig-Holstein startet Impfkampagne an Schulen

Archivmeldung vom 02.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein Bild: privat (©) / UM / Eigenes Werk
Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein Bild: privat (©) / UM / Eigenes Werk

"Schleswig-Holstein hat eine neue Impfexpertin: Die Kultusministerin Karin Prien! Sie möchte die Corona-Pandemie besiegen und zu diesem Zweck bereits alle Kinder ab 12 Jahre impfen. Ab 19. August 2021 möchte sie allen Schülern ab 14 Jahren unabhängig vom Elternhaus ein Impfangebot in der Schule unterbreiten", so Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein im Magazin "Unser Mitteleuropa".

Sayn-Wittgenstein weiter: "Offenbar zählen die STIKO-Vorbehalte gegen die Impfung von Kindern nicht. Auch die Vorbehalte einer österreichischen Schulärztin finden offenbar kein Gehör (exxpress.at/schulaerztin-schlaegt-alarm-mehrere-kinder-nach-impfung-herzkrank/).

Davon abgesehen: Laut einer Studie der Universität Heidelberg stecken sich Kinder seltener mit Corona an und der Krankheitsverlauf ist deutlich milder bei ihnen; zudem ist ihre natürliche Immunantwort stärker und hält auch länger an. Sind Corona-Impfungen von Kindern deshalb überhaupt zu verantworten? Wird das Land Schleswig-Holstein, oder sogar die Ministerin persönlich, die Haftung für Impfschäden übernehmen?

Bisher bestand Einigkeit, daß Eltern sogar bei Tätowierungen oder dem Piercen ihr Einverständnis bei Minderjährigen erteilen mußten (www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/eltern/piercing.html).

Dies muß umso mehr gelten bei einer Impfung, die qualifizierte Mediziner nicht als einfache Impfung, sondern als einen tiefgreifenden körperlichen Eingriff bezeichnen. Das Impfen ohne Einverständnis der Eltern erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung. Es stellt einen Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Elternrechte dar. Das sollte der Ministerin, von Haus aus Juristin, eigentlich bewußt sein.

Allen Eltern, deren Kinder ohne ihr Einverständnis geimpft wurden, sei daher angeraten, eine Strafanzeige gegen den Impfarzt zu erstatten und sowohl beim Land als auch beim Arzt eine schriftliche Haftungserklärung für etwaige Impfschäden ihrer Kinder einzuholen. Deshalb: Wehret den Anfängen!"

  • Datenbasis: persönliche Mitteilung von Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein, Mitglied des Landtags von Schleswig-Holstein, als Kommentar zu einem Beitrag von Boris Reitschuster

Quelle: Unser Mitteleuropa

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