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Innenministerium: Weniger geförderte freiwillige Ausreisen in 2019

Archivmeldung vom 06.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Grundeinkommen, Bargeld, Bezahlung, Lohn (Symbolbild)
Grundeinkommen, Bargeld, Bezahlung, Lohn (Symbolbild)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Die Zahl der geförderten freiwilligen Ausreisen ist im Jahr 2019 ebenso wie die Zahl der Abschiebungen weiter zurückgegangen. Im Vorjahr seien 13.105 Personen freiwillig mit der Bundesförderung REAG/GARP in ihren Herkunftsstaat zurückgekehrt, teilte das Bundesinnenministerium (BMI) der "Welt" mit.

Damit habe sich der starke Abwärtstrend von 2016 (54.006) auf 2017 (29.522) und 2018 (15.941) auch im vergangenen Jahr fortgesetzt. Erstmals könne das BMI auch Angaben zu den freiwilligen Ausreisen ohne das wichtigste Förderprogramm REAG/GARP machen. Demnach gab es 2019 mehr als 9.419 freiwillige Rückkehrer ohne diese Förderung. Hierbei seien allerdings Meldungen durch die Bundesländer Bayern, Berlin und Bremen unberücksichtigt geblieben, teilte das BMI weiter mit. Für die vergangenen Jahre gebe es keine Vergleichswerte über die Zahl der ohne Bundesförderung freiwillig ausgereisten Personen. Auch die Abschiebungen seien 2019 weiter rückläufig gewesen, bestätigte das Innenministerium.

2019 habe es nur noch 22.097 Abschiebungen gegeben. Die Abschiebungen seien bereits von 2016 (25.375) auf 2017 (23.966) und 2018 (23.617) zurückgegangen, teilte das BMI der "Welt" mit. Neben diesen Abschiebungen, in denen auch schon die sogenannten Überstellungen von unerlaubt weiterwandernden Asylbewerbern in den zuständigen Dublin-Staat enthalten sind, gab es 2019 laut dem Bundesinnenministerium 2.934 sogenannte Zurückschiebungen. Damit können die Bundespolizisten unter Umständen kurz nach der unerlaubten Einreise die direkte Rückkehr in das Herkunftsland oder einen Nachbarstaat erzwingen, beispielsweise wenn ein abgeschobener Straftäter trotz einer Wiedereinreisesperre wieder am Flughafen ankommt. 2018 hatte es nur 2.497 Zurückschiebungen gegeben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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