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CDU: Keine Schnellschüsse in der Kinder- und Jugendhilfe

Archivmeldung vom 23.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Marcus Weinberg (2014)
Marcus Weinberg (2014)

Foto: Sven Teschke
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Koalitionsfraktionen haben am heutigen Freitag eine Einigung zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz erzielt. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg: "Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz kommt in den Teilen, die in der Fachwelt weitgehend positiv gesehen wurden. Das sind insbesondere: engere Kooperation zwischen Ärzten und Jugendamt bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, verbesserte Heimaufsicht, unabhängige Ombudsstellen und Schutzkonzepte für Flüchtlingsunterkünfte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch von Frauen und Kindern."

Weinberg weiter: "Die Kritik der Fachöffentlichkeit an den Inhalten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und an dem Hauruck-Verfahren, mit dem es seitens des Bundesfamilienministeriums durchgezogen werden sollte, war so massiv, dass eine schnelle Verabschiedung des gesamten Pakets unverantwortlich gewesen wäre. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat klar gemacht, dass mit ihr Schnellschüsse im Kinder- und Jugendhilferecht nicht gehen. Wir fordern, in der nächsten Legislaturperiode eine Enquete-Kommission 'Fortentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe' beim Deutschen Bundestag einzurichten, damit die Fachleute einen Gesetzentwurf gründlich vorbereiten können.

Auf Drängen der Union wird der gesamte Komplex zu Heim- und Pflegekindern herausgenommen, da dieser Teil des Gesetzentwurfes zu einseitig angelegt war. Er hätte in der Praxis dazu geführt, dass Herkunftseltern kaum noch eine Chance gehabt hätten, ihre fremduntergebrachten Kinder wieder zurückzubekommen. Auch dann nicht, wenn die Eltern wieder erziehungsfähig geworden wären. Außerdem wurde der Paragraf zu Einrichtungen der offenen Jugendarbeit gestrichen, weil er unverhältnismäßige bürokratische Auflagen vorsah, die die offene Jugendarbeit erdrückt hätte. Zudem konnte die Union erreichen, dass das Jugendwohnen für junge Menschen, die an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen, wieder ins Gesetz aufgenommen wurde.

Die Union konnte sich leider mit weiteren Forderungen zum Kinderschutz, zur Stärkung von leiblichen Eltern und zur Qualitätsverbesserung von Sachverständigengutachten nicht durchsetzen.

Unverantwortlich ist, dass die SPD die CDU/CSU-Forderung ablehnt, auch für Vormünder ein erweitertes Führungszeugnis zum Schutz vor sexuellen Kindesmissbrauch zu verlangen. Unverständlich ist auch die Weigerung der SPD-Fraktion, einen gesetzlichen Anspruch für leibliche Eltern, deren Kinder fremduntergebracht sind, einzuführen, dass sie darin unterstützt werden, wieder selbst erziehungsfähig zu werden. Dieser war im Gesetzentwurf enthalten, wurde aber auf Druck der SPD gestrichen. Auch der Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, neben Ombudsstellen auch Anlaufstellen einzurichten, die zur Qualität von familienrechtlichen Sachverständigengutachten beraten, hat die SPD aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Die Gelegenheit, den Gesetzentwurf mit diesen guten neuen Vorschlägen aufzuwerten, wurden seitens der SPD nicht genutzt."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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