Kabinett will am 16. Juli Bundeswehr-Beschaffungen beschleunigen
Das geplante Gesetz für schnellere Anschaffungen bei der Bundeswehr soll am 16. Juli vom Bundeskabinett verabschiedet werden und zahlreiche Maßnahmen dafür bündeln. "Das zweite Beschleunigungsgesetz wird den juristischen Klageweg verkürzen", sagte Annette Lehnigk-Emden, die Präsidentin des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), dessen Vorschläge in den Gesetzentwurf eingeflossen sind, dem "Tagesspiegel".
"Wenn in erster Instanz geurteilt wird, dass unser Vergabeverfahren fair
war, wird es künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben, wenn der
unterlegene Hersteller in die zweite geht." Zudem sollen ihr zufolge
einfachere und schnellere Vergaberegeln für den gesamten
"Bundeswehrbedarf" und nicht nur wie bisher für "Militärausrüstung"
gelten, man kaufe schließlich "auch zivile Güter, die strengeren
Vergabekriterien unterliegen".
Auch müssten künftig selbst
kleinere Ausgaben nicht schon konkret im Haushalt eingeplant sein, bevor
das Beschaffungsamt der Bundeswehr auf Firmen zugehen dürfe: "Künftig
fällt diese Einschränkung weg". Lehnigk-Emden wies darauf hin, dass
schon mit den bisherigen Maßnahmen - einem ersten Gesetz, Erlassen des
Ministeriums und der Halbierung interner Vorschriften von 160 auf 80 -
"die Vergabeverfahren heute bis zu 30 Prozent kürzer dauern". Nach
Angaben des Amtes wurden im vergangenen Jahr insgesamt 12.142
Kaufverträge mit einem Gesamtvolumen von 36,7 Milliarden Euro neu
geschlossen - durchschnittlich 33 am Tag.
Quelle: dts Nachrichtenagentur