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Union unterstützt Gesetz zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren

Archivmeldung vom 08.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wolfgang Bosbach Bild: Deutscher Bundestag  / Renate Blanke
Wolfgang Bosbach Bild: Deutscher Bundestag / Renate Blanke

Die Unionsbundestagsfraktion unterstützt den Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für eine Beschleunigung von Gerichtsverfahren.

"Es gibt immer wieder Verfahren in Deutschland, die der Europäische Gerichtshof wegen spektakulär langer Dauer angeprangert hat. Wir können das Thema nicht aussitzen. Die Justizministerin hat einen gangbaren Weg auf-gezeigt", sagte der Vorsitzende des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe).

Die von Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagenen Entschädigungen für die Prozessbeteiligten bei zu langen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren könnten zu beschleunigten Abläufen führen "und, wo es notwendig ist, zu Neueinstellungen der Landesjustizbe-hörden". Über die damit verknüpften finanziellen Mehrbelastungen "werden die Bundesländer sicher nicht begeistert sein", sagte Bos-bach. "Aber wenn sie den Entwurf im Bundesrat ablehnen, müssen sie eine gangbare Alternative aufzeigen, wie das Problem zu lösen wäre. Der CDU-Politiker räumte ein, dass die von im Gesetzentwurf vor-gesehenen Entscheidungen von "Entschädigungsgerichten" darüber, ob und in welchem Umfang die Dauer eines Verfahren unnage-messen lang sei und in welcher Höhe Schadensersatzleistungen durch die Justiz geleistet werden müssten, "zu einer Fülle neuer Rechtsstreitigkeiten führen" könne. Gleichwohl müsse die Bundesregierung handeln. "Nichtstun ist sicher keine Alternative."

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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