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Halle: Polizeibekannter Schüler mit Machete in der Schule!

Archivmeldung vom 11.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dr. Hans-Thomas Tillschneider (2020)
Dr. Hans-Thomas Tillschneider (2020)

Bild: AfD Deutschland

Ein 16-jähriger Schüler soll laut Presseberichten bereits am 27. Oktober die Sekundarschule „Am Fliederweg“ in Halle mit einer Machete, einem Messer und einem Schlagstock aufgesucht haben. Der polizeibekannte Schüler soll dabei die Absicht gehabt haben, an einem Kontrahenten Rache zu nehmen.

Nur das beherzte Eingreifen eines Lehrers hat Schlimmeres verhindert, der Täter wurde aber nicht in Gewahrsam genommen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Bedrohung.

Der Sprecher für Bildung, Kultur und Wissenschaft der AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt, Dr. Hans-Thomas Tillschneider, erklärt dazu: „Dass ein Schüler, der schwer bewaffnet eine Schule betritt und die Absicht zu erkennen gibt, einen anderen Schüler angreifen zu wollen, danach wieder auf freien Fuß gesetzt wird, ist ein Skandal. Die Staatsanwaltschaft müsste nicht nur wegen Bedrohung, sondern mindestens wegen des Versuchs der gefährlichen Köperverletzung, wenn nicht gar wegen Mordversuchs ermitteln, denn wozu braucht man eine Machete, wenn nicht dazu, das Opfer tödlich zu verletzen?

Der Fall bestätigt die AfD in ihrer Forderung, in solchen Fällen hart durchzugreifen, denn das ist die einzige Sprache, die solche Gewalttäter verstehen. Wir müssen unter Ausschöpfung aller Spielräume die maximale Härte des Gesetzes entfalten, um solche Charaktere in ihre Schranken zu verweisen. Allein schon aus Gründen des Opferschutzes ist der Täter sofort in Gewahrsam zu nehmen. Weiterhin ist die Herkunft des Täters nicht mehr zu verschweigen. Wir hegen den Verdacht, dass der Schüler aus einem orientalischen oder südländischen Kulturkreis stammt. Diese Information wäre zur politischen Bewertung der Tat eminent wichtig, muss also der Öffentlichkeit mitgeteilt werden.“

Quelle: AfD Deutschland


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