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Mayer: Mehr Sicherheit vor gefährlichen Straftätern

Archivmeldung vom 02.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Stephan Meyer / Bild: csucsu.de
Stephan Meyer / Bild: csucsu.de

Der Deutsche Bundestag beschließt heute die Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer: "Die Neuregelung trägt zu einer deutlichen Stärkung der öffentlichen Sicherheit bei. Gefährliche Gewalt- und Sexualtäter können nun auch zukünftig zum Schutz der Bevölkerung in entsprechenden Einrichtungen sicher untergebracht werden."

Mayer weiter: "Diese neue Form der Unterbringung kommt damit endlich unserer Forderung nach einem höchstmöglichen Schutzniveau der Bevölkerung vor Intensivtätern nach. Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung trägt aber auch in anderen wesentlichen Punkten die deutliche Handschrift der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag. So konnten die Anforderungen an das Vorliegen von neuen Tatsachen gesenkt und die Zeitspanne für eine Rückfallverjährung von fünf auf 15 Jahre deutlich erweitert werden. Weitere Taten von Sexualstraftätern können somit auch noch bis zu 15 Jahre nach der ersten Tat als Grundlage für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung dienen. In der Praxis hatte die bisherige kurze Frist vielfach dazu geführt, dass die Sicherungsverwahrung nicht angeordnet worden ist."

Quelle: CSU-Landesgruppe

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