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Massive Kritik an DGB-Plänen zur Teilrente ab 60

Archivmeldung vom 21.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Mit ihrem Vorstoß zu einem flexibleren Übergang in die Rente schon ab 60 Jahren ist der DGB auf massive Kritik gestoßen. "Ich halte es für abwegig, das Renteneintrittsalter generell nach unten korrigieren zu wollen", sagte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". "Die Kernfrage ist, wie wir das Arbeiten im Alter erleichtern können", betonte der Chef der Unions-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann.

Auch die FDP hatte sich für eine Rente ab 60 ausgesprochen, warnte aber nun vor den Plänen des DGB: "Mehr Flexibilität beim Renteneintritt darf nicht ein falsches Etikett sein, hinter dem sich in Wahrheit mehr abschlagsfreie Frühverrentungen verbergen", meinte NRW-Generalsekretär Johannes Vogel.

Derweil wurden weitere Details der DGB-Pläne bekannt. In einem der Zeitung vorliegenden DGB-Papier unter dem Titel "Flexible Übergänge in den Ruhestand" wird die "Teilrente ab 60 als eigene Rentenart" angepeilt. Damit sei ein verbesserter Rechtsanspruch auf sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit im Alter zu verbinden, außerdem höhere und flexiblere Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten und auch bessere Möglichkeiten für Aufstockungsbeiträge in der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Damit der Arbeitnehmer, der die Teilzeitarbeit ab 60 in Anspruch nehme, seine Rentenverluste individuell ausgleichen könne, müsse der Gesetzgeber auch die "Rahmenbedingungen für tarifpolitische Lösungen verbessern". Die Gewerkschaften wollen mit diesem Vorstoß auf eine "Sicherungslücke" reagieren, in die alle hineinrutschten, die zu jung für die Altersrente, zu krank für die Vollzeitarbeit und zu gesund für die Erwerbsminderungsrente seien.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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