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Innenministerium will Bußgeld für von Imamen geschlossene Kinderehen

Archivmeldung vom 02.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Von Imamen in Deutschland geschlossene Kinderehen sollen künftig verboten und mit Bußgeldern geahndet werden. Diesen Vorschlag hat laut eines Berichts der "Welt" das von Thomas de Maizière (CDU) geführte Bundesinnenministerium in der derzeitigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den Kinderehen gemacht.

Demnach sollen alle religiösen Eheschließungen von Minderjährigen verboten werden. In Moscheen dürften Imame dann keine Heiratsrituale etwa mit minderjährigen Mädchen mehr vollziehen. Wer dagegen verstößt, begeht nach den Vorstellungen des Ministeriums eine Ordnungswidrigkeit und soll mit einem Bußgeld bestraft werden. Im Gespräch sind bis zu 1.000 Euro.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den Kinderehen war Anfang September ins Leben gerufen worden und hat seitdem vier Mal getagt. Beteiligt sind neben dem Bundesinnenministerium Vertreter von Bayern, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Die Arbeitsgruppe, die das Ressort von Justizminister Heiko Maas (SPD) leitet, will spätestens bis zum Jahresende eine gesetzliche Änderung des Eherechts vorlegen. Laut "Welt" gibt es im Bundestag dazu bereits einen breiten Konsens zwischen der Unions- und der SPD-Fraktion.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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