Grüne sehen keine Notwendigkeit für erneute Wahlrechtsreform
Archivmeldung vom 26.03.2025
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, lehnt die von der neuen Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) angeregte abermalige Wahlrechtsreform ab. "Das Bundesverfassungsgericht hat über die Wahlrechtsreform entschieden und sie für verfassungskonform erklärt", sagte Mihalic dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
"Wir sind zwar immer bereit, über notwendige Veränderungen zu sprechen. 
Ich sehe die Notwendigkeit in diesem Fall aber nicht", so Mihalic. "Das 
neue Wahlrecht hat gehalten, was es versprochen hat, nämlich den 
Deutschen Bundestag zu verkleinern. Und das höchste deutsche Gericht hat
 festgestellt, dass das so in Ordnung ist."
Nach dem ab 1956 
gültigen Wahlrecht wurden die Sitze, die einer Partei nach ihrem Anteil 
an Zweitstimmen, zunächst mit den in den Wahlkreisen durch Erststimmen 
errungenen Direktmandaten aufgefüllt. Wenn eine Partei mehr 
Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, 
zogen diese zusätzlich in den Bundestag ein (Überhangmandate).
In
 einer Reform 2011 wurden in Reaktion auf ein Verfassungsgerichtsurteil 
zusätzlich Ausgleichsmandate eingeführt: Sie sollten dafür sorgen, dass 
die Sitzverteilung im Parlament dem Zweitstimmanteil der jeweiligen 
Partei entsprachen. Dies führte zuletzt zu einem deutlichen Anwachsen 
des Bundestages. Eine kleinere Reform 2020 hatte zuletzt zur Folge, dass
 nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Davon konnte vor 
allem die CSU profitieren.
Die vom Bundesverfassungsgericht 
weitgehend bestätigte Reform der Ampelkoalition sieht nun vor, dass es 
keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr gibt. Damit verlieren im 
Vergleich zur Zeit vor 2020 alle Parteien gleichmäßig Sitze. Im 
Vergleich zur Situation danach trifft die Reform die CSU deutlicher als 
andere Parteien. Ein Nachteil der Reform ist, dass manche Wahlkreise nun
 nicht mehr im Bundestag vertreten sind.
Die Union schlug zur 
Verkleinerung des Bundestags zuletzt vor, Erst- und Zweitstimme getrennt
 voneinander zu betrachten. Die Hälfte der Sitze würde damit 
proportional nach der Zweitstimme zugeteilt werden, die andere Hälfte 
ginge an die erstplatzierten Wahlkreiskandidaten. Diese Reform hätte bei
 den vergangenen Wahlen vor allem die Union gestärkt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur


 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
       
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