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Ärztepräsident: Bundestag muss Sterbehilfe endlich neu regeln

Archivmeldung vom 15.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat die Bundestagsparteien aufgefordert, endlich eine Neuregelung der Sterbehilfe anzugehen. "Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Februar 2020 dem Bundestag nahegelegt, die organisierte Sterbehilfe erneut zu regulieren und die Suizidprävention zu verbessern. Diese Diskussion muss das Parlament in den kommenden Monaten führen", sagte Reinhardt dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Das Verfassungsgericht habe zwar das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe gekippt, "gleichzeitig aber auf Schutzkonzepte und Sicherungsmechanismen hingewiesen, um Sterbehilfeorganisationen Grenzen zu setzen", so der Ärztepräsident. "Solange das nicht geschieht, können selbsternannte Sterbehelfer machen, was sie wollten. Das kann und darf so nicht bleiben", sagte Reinhardt.

Zudem müsse die Suizidprophylaxe erheblich verbessert werden, etwa durch den Ausbau psychosozialer Hilfen für alte und vereinsamte Menschen. Reinhardt bekräftigte, dass sich der diesjährige Ärztetag mit dem Thema beschäftigen werde. "Wir werden auf dem Ärztetag im Mai darüber diskutieren, ob und wenn ja, wie wir unsere Berufsordnung an dieser Stelle anpassen müssen", sagte Reinhardt. In der Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer heißt es derzeit: "Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." Der Ärztepräsident sagte dazu: "Aus meiner Sicht wäre ein apodiktisches Verbot des ärztlich assistierten Suizids wohl kaum mit dem Karlsruher Urteil zu vereinbaren." Allerdings bestehe in der Ärzteschaft die Sorge, dass bei einer Änderung der bestehenden berufsrechtlichen Regelung der Eindruck entstehen könnte, die Ärzteschaft sei generell zum assistierten Suizid bereit. "Das ist definitiv nicht der Fall", sagte Reinhardt und fügte hinzu: "Für mich persönlich ist die Hilfe zur Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe. Es widerspricht grundsätzlich dem ärztlichen Ethos, weil wir dem Leben verpflichtet sind und nicht dem Sterben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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