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Gewalt gegen Polizeibeamte

Archivmeldung vom 08.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: aboutpixel.de / "StrammerMax und Freunde ..." © Sven Schneider
Bild: aboutpixel.de / "StrammerMax und Freunde ..." © Sven Schneider

Innenminister Joachim Herrmann: "Bundesratsbeschluss nur ein erster Schritt - Gewalt gegen Polizeibeamte gesellschaftlich ächten und schärfer bestrafen - Angriff gegen Polizisten immer auch ein Angriff gegen den Staat - auch Feuerwehrleute und Rettungssanitäter sollen besser geschützt werden"

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat den heutigen Beschluss des Bundesrats zu einer Strafverschärfung bei Gewalt gegen Polizeibeamte begrüßt, aber noch weitergehende Maßnahmen gefordert. "Die Bundesratsinitiative heute hat klar gemacht, dass Gewalt gegen unsere Polizisten kein Kavaliersdelikt ist, sondern mit schweren Sanktionen bestraft wird. Die beabsichtigte Strafverschärfung auf drei Jahre sowie die Erweiterung der besonders schweren Fälle sind deshalb ein wichtiges und richtiges Signal. Ich setze mich aber nach wie vor unmissverständlich für eine Anhebung der Höchststrafe auf fünf Jahre ein. Die Höchststrafe für die Zerstörung eines Polizeiautos beträgt nach geltendem Strafrecht auch fünf Jahre. Es ist völlig widersinnig, dass ein Angriff auf einen Polizeibeamten im Höchstmaß geringer geahndet wird als ein Angriff auf sein Auto. Solange dieser Widerspruch besteht, werde ich mich weiter für eine entsprechende Änderung dieses Paragraphen 113 einsetzen," sagte Herrmann am Rande der Bundesratssitzung.

Der Bundesrat hat heute einen von Bayern und Sachsen eingebrachten Gesetzantrag beschlossen, das Höchstmaß der Freiheitsstrafe für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von zwei auf drei Jahre anzuheben. Außerdem sollen bei besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren auch Angriffe mit so genannten ""gefährlichen Werkzeugen"" erfasst werden. So ein besonders schwerer Fall wäre zum Beispiel, wenn jemand mit einem Auto einen Polizisten überfahren will. Außerdem sollen auch Feuerwehrleute und Rettungssanitäter in den besonderen Strafrechtsschutz einbezogen werden.

Herrmann betonte im Zusammenhang mit der Diskussion im Bundesrat, dass die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber jeder staatlichen Autorität nicht tatenlos hingenommen werden dürfe. "Wir müssen handeln, wenn an einem Wochenende wie zum Beispiel am 1. Mai in Berlin hundert Polizisten Opfer von extremistischen Gewalttätern und Chaoten werden. In den Jahren 2003 bis 2009 haben wir allein in Bayern einen Anstieg der Straftaten gegen Polizeibeamte um mehr als 20 Prozent zu verzeichnen. Innerhalb der letzten zehn Jahre von 1999 bis 2008 gab es bundesweit sogar eine Steigerung um 31 Prozent. "Ich dränge vor allem auch das Bundesjustizministerium, jetzt endlich die Koalitionsvereinbarung umzusetzen und den Bundesratsbeschluss auch in der Bundesregierung und im Bundestag zu unterstützen. Wir in Bayern sind gemeinsam mit Sachsen in Vorleistung gegangen und haben den heute beschlossenen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht. Jetzt gilt es für die zuständige Bundesjustizministerin zu handeln."

Herrmann kündigte an, dass Verfassungsschutz und Polizei ihre Aufmerksamkeit verstärkt auch auf Entwicklungen in der gewaltbereiten linksextremistischen Szene und ihr Umfeld richten werden. "Denn auch für Gewalttaten im Namen des Antifaschismus gibt es keinerlei Rechtfertigung." Die Ausschreitungen am 1. Mai in Nürnberg, bei der 13 Polizisten verletzt wurden, gingen ausschließlich von linksautonomen Chaoten aus. Immer wieder wurden Flaschen, Steine und andere gefährliche Gegenstände auf die Beamten geworfen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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