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Bundestagswahl 2021: NPD verliert staatliche Teilfinanzierung

Archivmeldung vom 27.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

Rückzahlung von staatlichen Abschlagszahlungen und ein Verlust der staatlichen Teilfinanzierung, aufgrund von schlechten Wahlergebnissen. Der NPD droht der Konkurs. Ein Verfahren zum kompletten Entzug staatlicher Teilfinanzierung läuft derweil weiter. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Die rechte "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) zählt noch rund 3.500 Mitglieder. Sie gilt als Sammlungspartei rechtspopulistischer und rechtsextremistischer Parteien auf Bundesebene. Die Positionen, die sie vertritt, werden als antisemitisch, rassistisch und antidemokratisch angesehen. Die Partei vertritt nach eigenen Aussagen eine ethnisch homogene "Volksgemeinschaft". 

Sie unterhält Immobilien und einen Verlag und betreibt einen Videokanal, über welchen sie ihre Ideologien verbreitet. Nun droht der Partei der Bankrott. Schuld sind ein Verfahren gegen sie und der Verlust der Teilfinanzierung durch den Staat. Helfen können der angeschlagenen rechten Partei nur noch Spendengelder.

Für die staatliche Teilfinanzierung braucht es mindestens 0,5 Prozent der Wählerstimmen. Die NPD aber schaffte diese Hürde nicht. Bei der Bundestagswahl erreichte die rechte Partei 0,1 Prozent der Zweitstimmen. Auch in Berlin waren es 0,1 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern erlangte sie 0,8 Prozent der Stimmen.   

Gegen die NPD läuft derzeit außerdem ein Verfahren zum Entzug der staatlichen Teilfinanzierung. Den Antrag hierzu hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vorletztes Jahr in Karlsruhe gestellt. Dem war eine Grundgesetzänderung vorausgegangen, welche die Streichung staatlicher Gelder für Parteien erlaubt, die als "verfassungsfeindlich" eingestuft werden. Für den Verfassungsschutz ist die NPD eine rechtsextremistische Partei. Der Verbotsantrag wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2017 abgelehnt. Als Begründung wurde angegeben, dass das Ziel der Partei zwar ''die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung'' ist, dieses aber unrealistisch sei."

Quelle: RT DE

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