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Bundestag beschließt Grundgesetzänderung zur Kommunen-Entlastung

Archivmeldung vom 18.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Daniel Gast / pixelio.de
Bild: Daniel Gast / pixelio.de

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Grundgesetzänderung zur Entlastung der Kommunen auf den Weg gebracht. 571 Abgeordnete stimmten namentlich mit "Ja", bei 67 "Nein"-Stimmen und keinen Enthaltungen zur Grundgesetzänderung.

Die erste von zwei Änderungen betrifft die geplante Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese soll auf bis zu 74 Prozent angehoben werden. Um auszuschließen, dass damit eine Bundesauftragsverwaltung eintritt, soll laut Entwurf eine Ergänzung im Artikel 104a Absatz 3 des Grundgesetzes vorgenommen werden.

Demnach würde in diesem Fall die Bundesauftragsverwaltung erst dann greifen, wenn der Bund 75 Prozent oder mehr der Ausgaben trägt – und nicht schon ab der Hälfte der Ausgaben, wie es bisher allgemein geregelt ist. Die zweite Änderung sieht die Einfügung eines neuen Artikels 143h vor: Damit wollen Koalition und Bundesregierung ermöglichen, dass den Kommunen und Städten in diesem Jahr einmalig die erwarteten Mindereinnahmen bei den Gewerbesteuereinnahmen ausgeglichen werden können. Daran sollen sich Bund und Länder beteiligen. Artikel 143h soll am 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft treten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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