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Bundestag beschließt Urheberrechtsreform

Archivmeldung vom 20.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Zensur ist der (vergebliche) Versuch unliebsame Wahrheiten unterdrücken zu wollen (Symbolbild)
Zensur ist der (vergebliche) Versuch unliebsame Wahrheiten unterdrücken zu wollen (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Bundestag hat die umstrittene Urheberrechtsreform der Bundesregierung beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition auf den Weg gebracht. Die Grünen enthielten sich, alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Damit wird die Urheberrechtsrichtlinie der EU umgesetzt.

Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat, wobei es bis zum 7. Juni in Kraft getreten sein muss. Mit der Reform wird die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte neu geordnet. Bereits die Verhandlungen über die EU-Richtlinie waren von scharfer Kritik begleitet worden, wobei es unter anderem um den Einsatz sogenannter Upload-Filter ging.

Das Kernstück der Reform ist die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen. Diese sollen künftig kreative Inhalte lizenzieren, die von Usern auf den Plattformen geteilt werden. Das deutsche Gesetz erlaubt die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke vor allem zu den Zwecken von Zitat, Karikatur sowie Parodie. Im Gesetzgebungsverfahren wurden unter anderem die urheberrechtlichen Haftungsrisiken für Online-Plattform gemindert, um sogenanntes "Overblocking" zu vermeiden.

Die Bundesregierung konnte allerdings viele Kritiker nicht zufriedenstellen. Für Unmut sorgt unter anderem die Schwelle, bei der von einer "geringfügigen Nutzung" von Werken Dritter gesprochen wird. Hier gelten Nutzungen von bis zu 15 Sekunden Film oder Ton, 160 Zeichen Text und 125 Kilobyte einer Foto- oder Grafikdatei als Grenzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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