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Erbschaftsteuer bedroht Kunstsammler

Archivmeldung vom 20.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

Die geplante Reform der Erbschaftsteuer durch die Bundesregierung birgt erhebliche Risiken für wohlhabende Mäzene. Das berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe. Bisher können Kunstsammler ihre Werke in Deutschland weitgehend steuerfrei vererben, wenn diese für die Öffentlichkeit zumindest ab und an zugänglich sind. Doch die bisher vor gesehene Gesetzesänderung, die zurzeit noch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beraten wird, gefährdet dieses Privileg.

"Kunstwerke gehören nach dem bisherigen Gesetzentwurf zum sogenannten verfügbaren Vermögen, mit dessen Hilfe künftig die Steuer auf das Betriebsvermögen gezahlt werden muss", sagte die Steuerberaterin Luise Uhl-Ludäscher von der Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle dem Magazin. So werde die vom Gesetzgeber eigentlich vor gesehene Steuerbefreiung der Kunst gerade bei besonders vermögenden Unternehmenserben gefährdet. Immerhin gibt es für die Betroffenen ein Hintertürchen. Verfügt der Erblasser in seinem Testament, dass die Sammlung nach seinem Ableben in eine gemeinnützige Stiftung ein zubringen sei, bleibt der Fiskus außen vor.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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